Scheinbar hatten es zwei jugendliche Diebe in Stäfa ZH auf die Kasse eines Selbstbedienungsladens abgesehen. Etwas Hungerstillendes nahmen sie aber auch mit.
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Neben 250 Franken stahlen zwei Jugendliche aus einem Hofladen auch Spätzli, Pesto und Mozzarella. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Jugendliche entwendeten die Geldkassette eines Hoflädelis.
  • Ausserdem nahmen sie noch Spätzli, Pesto und Käse mit.
  • Nun wurden sie verurteilt.
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Selbstbedienungsläden setzen auf das Gute im Menschen. Meistens funktioniert das auch: Die Einkaufenden nehmen sich Lebensmittel aus dem Regal und lassen die richtige Menge an Geld zurück. Doch manche nutzen die scheinbare Ungestörtheit aus.

So auch zwei Jugendliche in der Gemeinde Stäfa ZH. Am Biohof Püntacher schraubten sie die Geldkassette von einer Vorrichtung ab. Erst an einem anderen Ort brachen sie diese mit einem Hammer auf – und fanden darin 250 Franken. Darüber berichtet die «Zürichsee Zeitung».

Diebe waren hungrig

Doch die Jugendlichen waren auch hungrig, denn nicht nur die Geldkassette stecken sie sich in ihre Taschen. Sie nahmen aus dem Hofladen auch zwei Packungen Spätzli, ein Glas Pesto, zwei Packungen Mozzarella und einen Käse mit.

Vollkommen unbeobachtet waren die Jugendlichen allerdings nicht, denn die Polizei konnte die Täter ausfindig machen. Ob eine Überwachungskamera oder ein aufmerksamer Beobachter der Grund hierfür ist, wurde der Öffentlichkeit nicht kommuniziert.

Haben Sie schon einmal in einem Selbstbedienungsladen eingekauft?

Die Polizei verhaftete die Diebe zehn Tage später, wie die «Zürichsee Zeitung» weiter berichtet. Der ältere der beiden musste zwei Tage im Gefängnis verbringen.

Strafen für die Diebe

Der 18-jährige Haupttäter wurde kürzlich von der Staatsanwaltschaft See/Oberland wegen Diebstahls und geringfügiger Sachbeschädigung verurteilt. Ausserdem musste er sich auch wegen Drogenkonsums verteidigen. Für alle drei Delikte erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von 40 Tagen und muss eine Busse von 800 Franken zahlen.

Gegen seinen minderjährigen Komplizen läuft ein separates Verfahren bei der Jugendstaatsanwaltschaft. Das Ergebnis dieses Verfahrens wurde jedoch nicht öffentlich gemacht.

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