Besserer Verkehr für bessere Lebensqualität

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    Bern,

    Ab 1. Oktober gelten neue Vorschriften für die Tempogestaltung innerorts. Die Debatte um Tempo 30 sorgt vielerorts für hitzige Diskussionen.

    Peter Goetschi, Zentralpräsident TCS
    Peter Goetschi, Zentralpräsident TCS. - zVg

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ab 1. Oktober gelten neue Vorschriften für Tempolimits innerorts.
    • Auf Hauptverkehrsachsen gilt grundsätzlich Tempo 50, in Wohnquartieren kann Tempo 30 sinnvoll sein.

    Ab 1. Oktober, gelten die neuen Vorschriften für die Tempogestaltung innerorts. Das ist ein willkommener Schritt, denn die Debatte um Tempo 30 ist in vielen Städten und Gemeinden unübersichtlich, um nicht zu sagen hitzig geworden.

    Das Prinzip ist einfach: Auf Hauptverkehrsachsen, wo der Verkehr flüssig bleiben muss, gilt grundsätzlich Tempo 50. In Quartieren, wo die Lebensqualität im Vordergrund steht, kann Tempo 30 durchaus sinnvoll sein. Davon profitieren alle: Die Hauptverkehrsachsen bleiben attraktiv, die Wohnstrassen werden geschont.

    Um dieses Prinzip zu festigen, hat der Bundesrat einen blinden Fleck behoben: Künftig müssen Gemeinden mittels Gutachten belegen, dass eine abweichende Geschwindigkeitsbeschränkung keinen unerwünschten Ausweichverkehr in die angrenzenden Wohnquartiere zur Folge hat.

    Diese Vorgabe trägt dazu bei, schlecht durchdachte Temporegimes zu vermeiden und den Verkehrsfluss auf die dafür ausgebauten Hauptachsen zu konzentrieren. Damit hat der Bundesrat in den Grundlagen für mehr Ordnung gesorgt. Nun ist es an den Gemeinden, diese grundsätzliche Regelung auf die lokalen Gegebenheiten umzusetzen, ganz im Sinne einer sinnvollen Rollenverteilung.

    Wohlverstanden: Temporegimes dürfen nicht zur Glaubensfrage verkommen

    Weder flächendeckend 30 noch ausschliesslich 50 km/h kann alle Herausforderungen lösen. Entscheidend ist die Umsetzung. Eine gute Mobilitätspolitik wendet jede Geschwindigkeitsbegrenzung dort an, wo sie sinnvoll ist, und berücksichtigt alle Verkehrsteilnehmenden: Autofahrer, öffentlicher Verkehr, Velofahrer, Fussgänger und Rettungsdienste. Dabei helfen klare und nachvollziehbare Regeln.

    Hoffen wir, dass die neuen Bundesvorschriften dazu beitragen, die Grundsatzstreitigkeiten und ideologischen Auseinandersetzungen zu überwinden, die in Tat und Wahrheit vorab darauf abzielen, das Auto aus den städtischen Gebieten zu verdrängen.

    Mit flüssigeren Hauptverkehrsachsen und besser geschützten Quartieren kann die Mobilität in den Gemeinden endlich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: besserer Verkehr für eine bessere Lebensqualität.

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