SRG zieht UBI-Entscheid weiter ans Bundesgericht
Die SRG zieht den einen UBI-Entscheid weiter. Hintergrund sind die RKI-Protokolle über die Arbeit des deutschen Corona-Krisenstabs.

Das Wichtigste in Kürze
- Die UBI hat eine Beschwerde gutgeheissen, die SRG zieht den Entscheid weiter.
- SRF wird vorgeworfen, das Vielfaltsangebot verletzt zu haben.
- Hintergrund ist die fehlende Berichterstattung über die RKI-Protokolle.
Die SRG zieht einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen weiter und gelangt ans Bundesgericht. Es geht um Protokolle des deutschen Krisenstabs während der Corona-Pandemie, über die SRF nicht berichtet hat.
Die Beschwerdeinstanz UBI war im April zum Schluss gekommen, dass Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) gegen das Programmrecht verstossen hat, indem letzteres nicht über die sogenannten RKI-Protokolle berichtet hat. Nun zieht die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) den Fall an die höchste Instanz weiter. Ein SRG-Mediensprecher bestätigte in der Nacht auf Samstag einen Bericht der «Weltwoche».

«Es geht um die Klärung von neuen Rechtsfragen zum Verfahren der Programmaufsicht», teilte der Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Darüber hinaus äussere sich die SRG nicht zu laufenden Verfahren.
Ein Beschwerdeführer hatte ursprünglich geklagt, die in Etappen veröffentlichten Protokolle des Krisenstabs am deutschen Robert-Koch-Institut (RKI) enthielten wichtige Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Sie seien von öffentlichem Interesse auch in der Schweiz.
Die UBI erachtete die Beschwerde erstinstanzlich als begründet. Die Nichtberichterstattung von SRF sei programmrechtswidrig gewesen. Es sei eine Unausgewogenheit in der Berichterstattung über die Aufarbeitung der Pandemie entstanden, und SRF habe damit das Vielfaltsgebot verletzt.