Patrick Fischer

Patrick Fischer: Sein Zertifikatsbetrug flog in Graubünden auf

Stephan Felder
Stephan Felder

Chur,

Neue Recherchen zeigen: Der Fall um das gefälschte Covid-Zertifikat von Patrick Fischer begann mit Ermittlungen in Graubünden.

Patrick Fischer
Patrick Fischer: Die Justiz kam ihm im Kanton Graubünden auf die Schliche. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Patrick Fischers Name tauchte bei Ermittlungen gegen eine Bündner Gruppierung auf.
  • Die Luzerner Staatsanwaltschaft verurteilte den Ex-Natitrainer wegen Urkundenfälschung.
  • Für die Strafbefehl-Herausgabe an SRF berief sich die Behörde auf öffentliches Interesse.

Der Fall um das gefälschte Covid-Zertifikat von Patrick Fischer hat seinen Ursprung offenbar im Kanton Graubünden. Das geht aus neuen Recherchen des «Klein Reports» hervor.

Demnach stiessen Ermittler im Rahmen einer Razzia gegen eine mutmasslich kriminelle Gruppierung auf den Namen des ehemaligen Eishockey-Nationalcoaches.

Die Gruppe soll während der Pandemie Impfungen organisiert und gleichzeitig gefälschte Covid-Zertifikate vermittelt haben.

Luzerner Behörden übernahmen den Fall später

Solche Fälle sorgten damals schweizweit für Schlagzeilen: Immer wieder standen Personen unter Verdacht, gegen Bezahlung Zertifikate ausgestellt zu haben, obwohl keine Impfung erfolgt war.

Da Fischer im Kanton Luzern wohnhaft ist, übernahmen später die dortigen Behörden den Fall. Die Luzerner Staatsanwaltschaft verurteilte den damaligen Nationaltrainer per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung.

Brisant bleibt vor allem die Frage, weshalb der Strafbefehl Jahre später an einen SRF-Journalisten herausgegeben wurde. Die übliche Auflagefrist war zu diesem Zeitpunkt bereits längst abgelaufen.

Gegenüber dem «Klein Report» begründete die Luzerner Staatsanwaltschaft den Schritt mit dem Öffentlichkeitsprinzip der Justiz.

Patrick Fischer als öffentliche Person

Zwar brauche es nach Ablauf der Frist ein «schutzwürdiges Interesse» für die Einsichtnahme. Dieses sei im Fall von Patrick Fischer jedoch gegeben gewesen.

Wörtlich erklärte die Behörde: «Das öffentliche Interesse an der Einsichtnahme aus dem Grundsatz der Justizöffentlichkeit (…) überwiegt das private Interesse von Patrick Fischer an der Geheimhaltung.»

War die Entlassung von Patrick Fischer wegen Urkundenfälschung berechtigt?

Eine zentrale Rolle spielte laut Staatsanwaltschaft die öffentliche Bekanntheit Fischers. Zudem habe die Urkundenfälschung in direktem Zusammenhang mit seiner damaligen Funktion als Nationaltrainer gestanden.

Die Behörde betonte zudem die Kontrollfunktion der Medien gegenüber der Justiz. Ob mit der Offenlegung auch die Glaubwürdigkeit der Strafverfolgung geschützt werden sollte, liess die Staatsanwaltschaft offen. Sie verwies erneut auf die Bedeutung öffentlicher Kontrolle.

Bemerkenswert ist ausserdem: Vor der Herausgabe des Strafbefehls wurde Fischer nicht angehört.

Laut Staatsanwaltschaft habe er als rechtskräftig verurteilte Person «keinen Anspruch auf rechtliches Gehör» gehabt. Zudem habe er «mit Gesuchen um Einsichtnahme rechnen müssen».

Kommentare

User #3347 (nicht angemeldet)

Ich bin Schweizer und darf meine Mitbürger nennen wie ich will. Bei uns herrsch Meinungs- und Redefreiheit und falls ich mit diesem Post ein Gesetz gebrochen habe ist dafür die Staatsanwaltschaft zuständig.

User #2875 (nicht angemeldet)

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