Senioren-Betreuerin bangt nach Vorwürfen um Domina-Zweitjob
Eine Altenbetreuerin soll beträchtliche Summen zweier Kundinnen veruntreut haben – und bangt nun um ihren Nebenerwerb als Domina.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Altenbetreuerin soll Kundengelder in Höhe von rund 180'000 Franken veruntreut haben.
- Gegen die Auswertung von Daten aus einer Hausdurchsuchung legte sie Beschwerde ein.
- Auf einem Handy befänden sich sensible Daten aus ihrem Zweitjob als Domina.
Eine Aargauer Altenbetreuerin steht unter Verdacht, vor mittlerweile vier Jahren mit dem Betrug an zwei älteren Frauen begonnen zu haben.
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, solle sie beträchtliche Geldsummen von ihren Bankkonten abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat eine Untersuchung eingeleitet.
Die Beschuldigte ist Einzelunternehmerin und bietet im Alter hilfsbedürftigen Personen Unterstützung im Alltag an. Im Zuge dieser Tätigkeit wird vermutet, dass sie zwischen 2020 und 2021 Geld von einer ihrer Kundinnen veruntreut hat.
94'000 Franken verschwunden
Das Vermögen der Seniorin soll zwischen Ende 2019 und Februar 2021 von rund 224'000 Franken auf 48'000 Franken gesunken sein. Die Beschuldigte soll etwa 62'100 Franken für ihre Dienste erhalten haben, während weitere 21'000 Franken offenbar für Steuerzahlungen verwendet wurden. Fast 94'000 Franken verbleiben unauffindbar.
Zusätzlich läuft ein weiteres Verfahren gegen die Frau im Zusammenhang mit einer anderen Kundin. Diese Informationen stammen aus einem kürzlich veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid.
Zweitjob als Domina
Bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2022 wurden verschiedene Gegenstände sichergestellt, darunter USB-Sticks, ein Laptop, eine externe Festplatte und iPhones. Die Staatsanwaltschaft möchte diese Geräte auswerten, um mögliche weitere Opfer zu finden.

Die Beschuldigte wehrt sich jedoch gegen die Auswertung ihrer digitalen Daten. Die laut Eigenaussage auch juristisch gut ausgebildete Frau habe auf dem entsprechenden Telefon nicht nur Anwaltskorrespondenz gespeichert. Auch persönlicher Informationsaustausch mit Ärzten und Kundschaft sowie «höchstpersönliche Aufzeichnungen» seien enthalten.
Darunter Unterlagen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Domina und Nacktfotos.
Verdächtige erhält in einem Punkt Recht
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau in diesem Punkt abgewiesen. Aufgrund der zwei bekannten Opfer, welche beide Kundinnen der Beschwerdeführerin waren, sei der Verdacht berechtigt. Es erscheine «weder als sach- noch realitätsfremd», dass sie «systematisch Vermögensdelikte zum Nachteil ihrer Kunden» begangen haben könnte.
Im zweiten Punkt erhält die Aargauerin jedoch recht und folgt ihrer Argumentation. Die beschlagnahmten Datenträger dürften nicht ausgewertet werden aufgrund der Vertraulichkeit der darauf gespeicherten Informationen.
Das Bundesgericht ordnet daher an, dass das Zwangsmassnahmengericht erneut über die Entsiegelung dieser Geräte entscheiden muss: Fast zwei Jahre nach der Hausdurchsuchung.