Laut dem Seco konnten mit der Stellenmeldepflicht erst in kleinen Teilbereichen etwas bewirkt werden. Bei der Zuwanderung jedoch nicht.
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Das Logo des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Masseneinwanderungsinitiative wurde die die Stellenmeldepflicht eingeführt.
  • Bis Ende 2019 hat diese aber noch keine grossen Effekte auf Arbeitslosigkeit gehabt.
  • Auch bei der Zuwanderung blieb Erhebliches bisher aus.

Die Stellenmeldepflicht hat bis Ende 2019 noch keine erheblichen Effekte auf die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung gehabt. Sie könnte aber einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung des Arbeitsmarktes nach Corona leisten.

Die Stellenmeldepflicht (STMP) für Branchen mit einer hohen Arbeitslosigkeit wurde Mitte 2018 nach dem «Ja» zum Volk zur «Masseneinwanderungsinitiative» eingeführt. Sie sollte eine bessere Ausnutzug des inländischen Arbeitskräftepotentials bringen.

Zudem sollte sie auch, nach Möglichkeit, die Zuwanderung beeinflussen. Boris Zürcher sagte am Montag an einer Medienkonferenz: «Wir haben bis Ende 2020 keinen messbaren Einfluss auf die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung festgestellt.»

Wirkung in gewissen Teilen

Die Massnahme wurde jedoch in einer Phase mit tiefer Arbeitslosigkeit eingeführt. Das gab der Leiter der Direktion für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zu bedenken.

In gewissen Teilbereichen habe man jedoch sehr wohl eine kleine Wirkung erkennen können, betonte Zürcher. Das Seco gab hierzu beim Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF und drei Hochschulen jeweils ein Gutachten in Auftrag.

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Boris Zürcher vom Seco. - Keystone

So hätten dank der STMP etwa Männer leichter aus der Arbeitslosigkeit gefunden. Gleichzeitig hat das Seco von den Studienautoren Anregungen erhalten, wie die Effektivität der STMP gesteigert werden könne.

Optimierungen wurden erzielt

So wurde etwa eine stärkere interkantonale Zusammenarbeit angeregt sowie Verbesserungen im sogenannten «Job-Room». Dort können sich Stellensuchende fünf Tage vor der öffentlichen Ausschreibung für einen gemeldeten Job bewerben.

Der sogenannte «Monitoringbericht» des Bundes stellte derweil die rechtskonforme und effiziente Umsetzung der STMP fest. Und er attestierte, dass im Vollzug bereits Optimierungen erzielt worden seien.

Erhebung der Daten für Baustellenberufe nicht praxistauglich

Dem Baumeisterverband gehen die Fortschritte nicht weit genug. Die digitale Datenerfassung müsse nun vom Seco «zügig» angepackt und umgesetzt werden, erklärte der SBV am Montag.

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Zwei Männer am Arbeiten auf einer Strasse. - Keystone

Die Datenerhebung in ihrer aktuellen Form mit ungenügender Qualität und Rückständen in der Digitalisierung sei für Baustellenberufe nicht praxistauglich. Der SBV will damit erreichen, dass nicht länger Berufe mit Fachkräftemangel unter die Stellenmeldepflicht fallen.

Tatsache ist: 2020 wurden zwei von drei Stellen aus der Baubranche und der Industrie gemeldet. Die Meldungen in der Hotellerie und Gastronomie waren hingegen – wenig überraschend – stark rückläufig. Die Branche war besonders stark von den Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen.

Neue Berufsgruppen von Stellenmeldepflicht betroffen

Insgesamt wurde den RAVs im Coronajahr 162'000 meldepflichtige Stellen gemeldet. Die Meldepflicht war aufgrund der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 während fast 10 Wochen sistiert worden. Unter Berücksichtigung der befristeten Aufhebung wurden etwa gleich viele Stellen gemeldet wie 2019: Rund 17'000 Stellen pro «aktivem» Monat, erklärte das Seco.

Weil die Arbeitslosigkeit im letzten Jahr deutlich gestiegen ist, sind seit 2021 deutlich mehr Berufsgruppen von der Stellenmeldepflicht betroffen. 17 Berufsarten sind hinzugekommen und 15 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in einem meldepflichtigen Job. Bei der Einführung der STMP waren es nur 7,6 Prozent.

Das lag aber auch an der anfänglich höheren Schwelle von 8 Prozent Arbeitslosigkeit. Ab dieser musste ein Job zuerst an ein RAV gemeldet werden. Seit Anfang 2020 wird eine Berufsart der Stellenmeldepflicht unterstellt, wenn in dieser eine Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent besteht.

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Die Gastronomie ist von den Corona-Massnahmen besonders stark betroffen. - dpa

«Insgesamt positives» Fazit

Die beim RAV gemeldeten offene Stellen werden nun also auf einen grösseren Kreis an potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten treffen. In dieser Situation sei eine «konsequente Umsetzung» der Stellenmeldepflicht entscheidend.

«Die Stellenmeldepflicht kann nun einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung am Arbeitsmarkt beitragen», zeigte sich Zürcher zuversichtlich. Dieser zog ein «insgesamt positives» Fazit zur Einführung und Umsetzung des Instruments, wenngleich es Möglichkeiten zur Optimierung gebe.

«Mehr als marginale Verbesserungen» am Arbeitsmarkt dank der STMP hätten ihn überrascht. «Deutliche Verbesserungen wären ein Armutszeugnis für die bisherige Arbeitsmarktpolitik der Schweiz gewesen», schloss dieser sein Votum.

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