Die Stellenmeldepflicht für Branchen mit einer hohen Arbeitslosigkeit wurde von Corona nicht beeinflusst. Laut Seco wurden fast gleich viele Stellen gemeldet.
SECO
Seco vermeldet eine Verbesserung. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stellenmeldepflicht wurde letztes Jahr von Corona nicht beeinflusst.
  • Es wurden laut Seco fast gleich viele Stellen wie im Vorjahr gemeldet.
  • Nicht alle Berufsgruppen profitieren aber von dieser Massnahme.

Mitte 2018 wurde eine Stellenmeldepflicht für Branchen mit einer hohen Arbeitslosigkeit eingeführt. Diese hat die Zahl der Meldungen im Coronajahr nicht steigen lassen. Von der Massnahme profitieren aber nicht alle Berufsgruppen gleich.

Im Jahr 2020 registrierten die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 70'000 Meldungen mit insgesamt 162'000 meldepflichtigen Stellen. Das teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Montag mit.

Etwa gleich viele Stellen gemeldet

Die Meldepflicht war aufgrund der Covid-19-Pandemie aber im Frühjahr 2020 während fast 10 Wochen sistiert worden. Unter Berücksichtigung der befristeten Aufhebung wurden etwa gleich viele Stellen gemeldet wie 2019. Rund 17'000 Stellen pro «aktivem» Monat, erklärte das Seco.

Die meisten Stellen wurden 2020 mit einem Anteil von 66 Prozent in der Baubranche und in der Industrie gemeldet. Die Meldungen in der Hotellerie und Gastronomie waren hingegen - wenig überraschend - stark rückläufig. Dies, da die Branche besonders stark von den Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen war.

Stellenmeldepflicht Entwicklung
Entwicklung der gemeldeten Stellen seit Einführung der Stellenmeldepflicht (grau hinterlegt). Die «Delle» im Winter resultiert von stark saisonal geprägten Branchen wie dem Baugewerbe. - SECO

Die Stellenmeldepflicht wurde bisher effizient und rechtskonform umgesetzt, kommt der am Montag vorgelegte zweite Monitoring-Bericht des Seco ferner zum Schluss. Und in der bis Ende 2019 dauernden Einführungsphase habe man keine erheblichen Effekte auf die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung festgestellt.

Die Stellenmeldepflicht habe aber wohl nicht gleich gut in allen Berufen gegriffen. So bei den durch kurzfristige Arbeitsverhältnisse oder hohe Saisonalität geprägten Sektoren wie Gastgewerbe und Landwirtschaft. Dort gebe es «tendenziell grössere Schwierigkeiten» bei der Vermittlung von Stellensuchenden auf solche Stellen hin.

Stellenmeldepflicht könnte gesteigert werden

Vier Evaluationen wurden vom Seco bei Hochschulen und beim WBF in Auftrag gegeben. Diese gäben nun Hinweise darauf, wie die Vermittlungspraxis optimiert und die Effektivität der Stellenmeldepflicht gesteigert werden könne. So werde etwa eine stärkere interkantonale Zusammenarbeit angeregt.

Der Bundesrat habe zudem das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt. Dieses soll eine Gesamtschau zur Umsetzung aller bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vorlegen. Und zwar in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF. Diese solle im ersten Quartal 2024 vorliegen.

Bei der Stellenmeldepflicht handelt es sich um den sogenannten «Inländervorrang light». Diesen hat das Parlament Ende 2016 zur Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative beschlossen. Konkret galt anfänglich die Meldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent schweizweit. Seit 2020 liegt die Schwelle bei 5 Prozent.

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