Die Klage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen den Online-Marktplatz für Veranstaltungstickets Viagogo ist rechtskräftig abgewiesen.
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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klage des Seco gegen Viagogo ist rechtskräftig abgewiesen.
  • Das Bundesgericht stützt mit seinem Entscheid die Sicht des Zürcher Handelsgerichts.
  • Das Unternehmen macht keine falschen Angaben über sich oder sein Geschäftsmodell.

Die Klage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen den Online-Marktplatz für Veranstaltungstickets Viagogo ist rechtskräftig abgewiesen. Das Bundesgericht stützt mit seinem Entscheid die Sicht des Zürcher Handelsgerichts.

Im September 2017 hatte das Seco aufgrund zahlreicher Beschwerden aus dem In- und Ausland eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Immer wieder warteten Kundinnen und Kunden von Viagogo vergeblich auf die gekauften Tickets. Sie zahlten Wucherpreise oder blieben an der Eingangskontrolle hängen, weil auf dem Ticket der Name einer anderen Person stand.

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Über Viagogo könnten Nutzer Tickets ergattern, nachdem der offizielle Verkauf beendet ist. So erhält man die Chance, seine Lieblingskünstler doch noch zu sehen. - Pixabay

Wie das Zürcher Handelsgericht kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Nutzer nicht getäuscht werden. Auch für den Durchschnittskunden sei erkennbar, dass auf den Online-Plattformen von Viagogo Tickets weiterverkauft würden.

Viagogo macht keine falschen Angaben

Das Unternehmen gebe nicht an, der Erstverkäufer zu sein und mache auch sonst keine falschen Angaben über sein Geschäftsmodell. Weiter werde der zu bezahlende Preis für Tickets und Gebühren dem Käufer vor Abschluss des Kaufs bekannt gegeben.

Der Online-Marktplatz für Veranstaltungstickets hat seinen Sitz in Genf und betreibt sein Geschäft über 70 Domain-Namen in zahlreichen Ländern. Von diesen Internetseiten kann auf das Gesamtangebot des Unternehmens zugegriffen werden.

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