SECO

    Viagogo: Seco blitzt mit Klage gegen Ticket-Marktplatz ab

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Zürich,

    Das Seco ist mit einer Klage gegen den umstrittenen Ticket-Marktplatz Viagogo abgeblitzt. Wer reinfällt, ist selber schuld, so das Zürcher Handelsgericht.

    viagogo
    Über Viagogo könnten Nutzer Tickets ergattern, nachdem der offizielle Verkauf beendet ist. So erhält man die Chance, seine Lieblingskünstler doch noch zu sehen. - Pixabay

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Seco ist mit einer Klage gegen den umstrittenen Ticket-Marktplatz Viagogo abgeblitzt.
    • Wer reinfällt, ist selber schuld, so das Zürcher Handelsgericht.

    Beim Seco häuften sich in den vergangenen Jahren die Beschwerden gegen die Online-Ticketbörse Viagogo. Das Unternehmen betreibt weltweit 65 Plattformen, auf denen Tickets für Konzerte, Sportveranstaltungen und andere Events gehandelt werden.

    Dabei machte sich das Unternehmen nicht wirklich beliebt: Konzertbesucher warteten vergeblich auf die Tickets, zahlten Wucherpreise oder blieben an der Eingangskontrolle hängen. Dies, weil auf dem Ticket der Name einer anderen Person stand.

    Kunden von Viagogo blieben am Eingang hängen

    Was viele der wütenden Konsumentinnen und Konsumenten offenbar nicht wussten: Viagogo ist kein Ticketverkäufer wie Ticketcorner oder Starticket. Sondern nur ein Marktplatz, auf dem sich Verkäufer und Käufer finden - ähnlich wie Tutti oder Ricardo.

    Darüber wurden die Konsumentinnen und Konsumenten bis anhin jedoch nicht auf den ersten Blick informiert. Das Seco reichte deshalb beim Zürcher Handelsgericht Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ein.

    Viagogo
    Die Ticketpreise auf der Plattform «viagogo». - Screenshot/viagogo

    Das Unternehmen soll schon auf der Einstiegsseite darauf aufmerksam machen müsse, dass es sich um eine «Börse» handle. Und nicht um einen offiziellen Verkaufskanal, und dass die Tickets teurer oder billiger sein könnten als im «richtigen» Handel. Dies verlangte das Seco.

    Viagogo sollte zudem auch den Hinweis anbringen, dass die Käufer eventuell an der Eingangskontrolle hängenbleiben. Dies, weil auf dem Ticket ein anderer Name steht.

    Handelsgericht: «Keine Täuschung»

    Das Handelsgericht liess den Bund aber abblitzen, wie aus dem kürzlich gefällten Urteil hervorgeht. Der Ticket-Marktplatz täusche «den Durchschnittskonsumenten» keineswegs. Es verweist auf den «Über uns»-Button am unteren Ende der Seite.

    Dort stehe, dass es sich um eine Börse handle. Wenn «einzelne oder unvorsichtige Käufer sich dessen erst nach dem Kauf bewusst werden», sei dies nicht relevant.

    Noch während des Gerichtsverfahrens platzierte Viagogo einen neuen Hinweis an den oberen Rand: «Wir sind der weltweit grösste Sekundärmarktplatz». Die Preise würden von den Verkäufern festgelegt und könnten über oder unter dem Marktpreis liegen. So heisst es da nun, allerdings verhältnismässig klein geschrieben.

    Das 100 Seiten lange Urteil kurz zusammengefasst: Wer auf Viagogo reinfällt, ist selber schuld. Der Fall ist noch nicht rechtskräftig. Das Seco kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    viagogo
    1 Interaktionen
    In Deutschland
    Ticketcorner
    19 Interaktionen
    Kampf gegen Viagogo
    Logo von viagogo auf weissem Hintergrund.
    1 Interaktionen
    Nach Klage

    MEHR SECO

    Seco-Chefin Helene Budliger Artieda
    5 Interaktionen
    Seco-Chefin
    staatssekretariat für wirtschaft seco
    50 Interaktionen
    Bern
    Helene Budliger Artieda
    43 Interaktionen
    Knall bei Parmelin
    seco
    60 Interaktionen
    Seco-Direktorin

    MEHR AUS STADT ZüRICH

    FC Zürich
    5 Interaktionen
    5:3-Sieg bei YB
    demo
    707 Interaktionen
    In Zürich
    Zürich
    Zürich
    limmat
    Kanton Zürich