Trotz der grossen Hochwasser der letzten Jahre wollen die Kantone keine dritte Juragewässerkorrektion. Bauernverbände hatten eine solche gefordert.
Grande Cariçaie
Die Grande Cariçaie am Südostufer des Neuenburgersees. Das Ufergelände ist aus der ersten Juragewässerkorrektion Ende des 19. Jahrhunderts hervorgegangen und besteht aus Mooren, feuchten Wäldern und Flachwasserzonen. (Archivbild) - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die betroffenen Kantone und der Bund wollen keine dritte Juragewässerkorrektion.
  • Eine Seeländer Bauernvereinigung hatte eine solche gefordert.
  • Die Kosten für ein solches Projekt überstiegen jedoch den Nutzen deutlich, so Behörden.

Trotz der grossen Hochwasser der letzten Jahre wollen die Kantone Waadt, Freiburg, Neuenburg, Bern, Solothurn, Aargau und der Bund derzeit keine dritte Juragewässerkorrektion. Stattdessen setzen sie auf lokale Schutzmassnahmen, bessere Warnungen und Zusammenarbeit.

Das teilten die sechs Kantone und das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Freitag nach einem Treffen von Regierungsmitgliedern und Bundesvertretern mit.

Dieses fand in Nidau BE statt. Dort zogen die Kantons- und Bundesvertreter Bilanz zum Hochwasser von Mitte Juli 2021, das in den sechs Kantonen und in anderen Landesteilen für grosse Schäden sorgte.

Bauern leiden unter Wetterextremen

Eine Seeländer Bauernvereinigung rief 2018 die Behörden auf, eine dritte Juragewässerkorrektion zu planen. Dies wegen der sich häufenden Wetterextreme. Kurz darauf wurde diese Idee an einer «Landsgemeinde» von mehr als 350 Gemeinde- und Interessenvertretern breit diskutiert.

Für die in Nidau versammelten Kantons- und Bundesvertreter würde eine dritte Juragewässerkorrektion aber «immense Kosten» verursachen und stünde «in keinem Verhältnis zum Nutzen».

Das regulierbare System der Juragewässerkorrektion habe sich bewährt, kamen Expertinnen und Experten in ihren Berichten zum Hochwasser im Jahr 2021 zum Schluss. Grossräumige Überschwemmungen wurden vermieden, wie die Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter sowie das Bafu in ihrer Schlusserklärung festhielten. Das System sei jedoch an seine Grenzen gestossen.

Juragewässer bereits mehrfach korrigiert

Die erste Juragewässerkorrektion in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte zum Ziel, Sumpfgebiete im Seeland trockenzulegen und diese für die Landwirtschaft nutzbar zu machen. Eine der Hauptmassnahmen dafür war der Bau des Hagneckkanals, der die Aare von Aarberg BE direkt in den Bielersee zu führt.

Mit der zweiten Juragewässerkorrektion kann das Wasser in den sechs Kantonen reguliert werden. Der Bieler-, Neuenburger- und Murtenseee dienen dabei als Ausgleich, denn ihr Wasserpegel kann dank dem Wehr in Port BE gehoben oder gesenkt werden. Diese Korrektion erfolgte in den Jahren von 1962 bis 1973.

Um grosse Überschwemmungen in den Kantonen Solothurn und Aargauzu verhindern, wurden im Jahr 2021 die Ufergebiete der drei Seen überschwemmt. Diese Überschreitung der Hochwassergrenzen der drei Seen sei nicht zu vermeiden gewesen, hiess es am Freitag. Es entspreche auch dem Solidaritätsgedanken der Juragewässerkorrektion, die Bedürfnisse aller Kantone zu berücksichtigen.

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