Aufhebung von Gräbern auf dem Friedhof Aarberg
Auf dem Friedhof Aarberg wird zum Herbst ein Teil der Gräber «Süd» aufgehoben. Urnen können auf Antrag umgebettet werden.

Wie die Stadt Aarberg mitteilt, wird gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofverordnung der Gemeinde Aarberg vom 18. September 2018 ein Teil der Grababteilung «Süd» aufgehoben.
Es sind sowohl Erdbestattungs- wie auch Urnen-Reihengräber, welche aufgehoben werden.
Die Ruhefrist der Gräber, welche bei den Gräbern auf dem Friedhof mit Pfeilen signalisiert sind, ist abgelaufen.
Sonderregelung für Urnen
Wurden Urnen auf einem bestehenden Grab beigesetzt, verlängert sich die Benützungsdauer des Grabes dadurch nicht. Diese Urnen können aber im Auftrag und auf Kosten der Angehörigen durch den Friedhofgärtner in ein bestehendes oder neues Grab umgebettet werden.
Der schriftliche Antrag muss bis am 31. August 2025 bei der Bauabteilung Aarberg eingegangen sein.
Gedenksteine, Pflanzen und andere Gegenstände, die von Hinterbliebenen beansprucht werden, sind bis zum Aufhebungsdatum vom 30. September 2025 von den Gräbern zu entfernen. Nach diesem Datum werden die Gräber abgeräumt und der verbleibende Grabschmuck entsorgt.