Gemeinderat befürwortet Erleichterungen im Asylbereich

Stadt Biel
Stadt Biel

Biel/Bienne,

Biel begrüsst Gesetzesänderungen, die den Arbeitsmarktzugang für Schutzsuchende und Fachkräfte aus Drittstaaten erleichtern und dem Fachkräftemangel begegnen.

Stadtverwaltung im Kongresshaus Biel an der Zentralstrasse 60 in Biel.
Stadtverwaltung im Kongresshaus Biel an der Zentralstrasse 60 in Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Stadt Biel berichtet, hat der Gemeinderat gegenüber dem Schweizerischen Städteverband zur vorgesehenen Änderung des schweizerischen Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes sowie zweier Bundesverordnungen Stellung genommen.

Vorgeschlagen werden verschiedene Massnahmen, die Personen mit Schutzstatus S die berufliche Integration und den Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Zudem sollen Drittstaatsangehörige mit höherer Berufsbildung und Postdoktorat einen privilegierten Arbeitsmarktzugang erhalten, wenn dies im wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse der Schweiz ist.

Erweiterte Integration stärkt Arbeitsmarkt

Der Gemeinderat erachtet es als zielführend und konsequent, die vorgesehenen Erleichterungen, die bereits für vorläufig aufgenommene Personen gelten, nunmehr auch für Personen mit Schutzstatus S einzuführen.

Auf diese Weise kann der Kreis an Personen, die von den Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration profitieren, merklich erweitert werden, was sich mittel- und längerfristig positiv auf die Situation im Bereich der Sozialhilfe und auch auf den Arbeitsmarkt auswirken dürfte. Zudem dürfte mit diesen Massnahmen dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden können. Auch die übrigen vorgesehenen Anpassungen finden aus denselben Gründen die Zustimmung des Gemeinderates.

Gemeinden dürfen nicht zusätzlich belastet werden

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen durch die Kantone muss nach Auffassung des Gemeinderates darauf geachtet werden, dass die durchzuführenden Verwaltungshandlungen kostenmässig nicht zulasten der Gemeinden gehen.

Entstehen diesen zusätzliche administrative und/oder finanzielle Aufwände, wären diese in geeigneter Form von den Kantonen aufzufangen.

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