Schwierige Suche nach Unfallursache vor Bieler Gericht
Trotz Befragungen bleibt unklar, wie ein achtjähriges Mädchen 2021 im Bieler Hallenbad ertrank, was den Eltern im Prozess vor allem Klarheit bringen sollte.

Auch nach den Befragungen des Bademeisters und der Lehrerin ist weiterhin unklar, wie ein achtjähriges Mädchen im Jahr 2021 bei einem Klassenausflug im Hallenbad des Kongresshauses in Biel ertrinken konnte.
Die Eltern des ertrunkenen Mädchens hatten sich zum Auftakt der Gerichtsverhandlung vor allem eines gewünscht: Klarheit darüber, wie ihr Kind ertrinken konnte. Doch die Suche nach der Wahrheit gestaltete sich am Montag schwierig, denn wirklich mitbekommen, was passierte, hatte offenbar niemand der Erwachsenen.
Die Lehrerin der Schulklasse betonte unter Tränen, sie habe alles Nötige getan, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. So habe sie ihnen mehrfach klargemacht, dass sie sich nicht in den Tiefwasserbereich begeben dürften.
Die Bereiche, in denen sich die Kinder aufhalten durften, habe sie stets im Blick gehabt, auch den Ausgang der Rutschbahn, die die Kinder benutzen durften. Im übrigen Teil habe auch der Bademeister eine Überwachungsaufgabe. Doch auch ein Bademeister könne seine Augen nicht jederzeit überall haben.
Lehrerin: Kind nicht allein schuld am Vorfall im Tiefwasser
Es sei nicht vollkommen auszuschliessen, dass das Mädchen sich ohne Erlaubnis in den Tiefwasserbereich begeben habe, sagte die Lehrerin. Doch sie wolle keinesfalls die Verantwortung auf das Kind abschieben.
Kinder hätten ein Anrecht darauf, sich auf die Fürsorge der Erwachsenen verlassen zu können. Diese Pflichten habe sie keinesfalls verletzt. «Wir alle wünschten uns, das wäre nie passiert», sagte die Lehrerin.
Der Bademeister betonte seinerseits, er habe sich keine Pflichtverletzungen zuschulden kommen lassen, sei an diesem Tag mit Bedacht und Aufmerksamkeit unterwegs gewesen.
Er sei zur Zeit, als das Unglück geschah, gerade damit beschäftigt gewesen, eine Schwimmleine aufzurollen und auch noch kurz auf der Toilette gewesen. Als er in der Bademeisterloge zurück war, sah er eine nicht zur Schulklasse gehörende Frau, die ihn alarmierte und zum Becken rief. Bei der Frau handelte es sich zufälligerweise um eine ausgebildete Rettungsschwimmerin.
Rettung am Pool: Bademeister und Frau retten Kind
Sie brachten das leblose Kind ins Trockene. Die Frau begann umgehend mit einer Herzdruckmassage, während der Bademeister die Ambulanz alarmierte und den Defibrillator holte. Er beatmete das Kind auch. Der Bademeister habe keinen unbeholfenen Eindruck gemacht, sagte die Rettungsschwimmerin, die als Zeugin befragt wurde.
Er habe als Bademeister verschiedene Aufgaben zu erledigen und dann gebe es auch immer wieder Gäste, die etwas brauchten, schilderte der Mann. Ein Kind könne sehr rasch, innert zehn, zwanzig Sekunden ertrinken. Auch wenn man zwei, drei oder vier Bademeister vor Ort habe, könnten die nicht jede Sekunde lückenlos überwachen.
Gerade bei Kindern, die nicht schwimmen können, wie das achtjährige Mädchen, brauche es eine lückenlose Überwachung durch die betreuenden Personen. Zudem gebe es im Bad einen gut sichtbaren Notfallknopf, mit dem er sofort alarmiert werde, wenn er einmal gerade nicht bei den Becken sei. Dieser sei aber nicht gedrückt worden.
Am Nachmittag wird noch die Vorgesetzte des Bademeisters vom Gericht befragt.










