Schweizer IS-Anhänger aus Syrien in den Irak verlegt – Todesstrafe?
Drei Schweizer IS-Anhänger wurden mit insgesamt 5000 Gefangenen aus Syrien in die irakische Hauptstadt Bagdad verlegt. Ihnen wird der Prozess gemacht.

Das Wichtigste in Kürze
- IS-Gefangene aus Syrien wurden in den Irak verlegt. Unter ihnen auch drei Schweizer.
- Ihnen wird im Irak als Terroristen der Prozess gemacht, die Todesstrafe droht.
- Doch: Die Schweiz will ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen.
Seit Jahren sitzen ausländische IS-Kämpfer in syrischen Gefängnissen.
Das Problem dabei: Die Länder wollen ihre Kämpfer nicht in ihre Heimatstaaten zurückführen. Grund dafür sind Sicherheitsbedenken und die Angst, dass sie andere Menschen radikalisieren könnten.
Auch Schweizer IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger sitzen in Syrien in Haft. Die Schweiz will sie nicht zurückholen.
Nun wurden drei Gefangene von Syrien in die irakische Hauptstadt Bagdad verlegt. Das bestätigt gegenüber «20 Minuten» das Justizdepartement Iraks.
Die Männer sassen seit 2018 oder 2019 in Syrien in Haft – ohne Verfahren. Nun wurden sie mit 5704 anderen IS-Kämpfern ins berüchtigte Camp Copper verlegt.
Irak will Gerichtsverfahren gegen IS-Anhänger durchführen
Das von der USA betriebene Internierungs-Camp ist im Irak berühmt und berüchtigt. Es wurde für hochrangige Gefangene eingerichtet. Auch für ehemalige Funktionäre von Saddam Hussein, aber auch für Kriminelle und Terroristen.
Camp Copper soll für die Schweizer jedoch nur ein Übergang sein. «Später werden sie in andere Haftanstalten verlegt», heisst es aus dem Irak.

Indes will man Verfahren gegen die IS-Terroristen anstreben, schreibt «20 Minuten». Bei 500 Gefangenen wurde damit bereits begonnen.
Das irakische Justizdepartement erklärt dazu: «Sie werden alle als Verdächtige eingestuft, die Verbindungen zum IS hatten. Damit fallen sie unter das Terrorismusgesetz.»
Könnten die Schweizer am Galgen enden?
Eine Anklage, die die Todesstrafe zur Folge haben könnte. Jedenfalls, wenn man die Planung, Finanzierung, Unterstützung oder Anstachelung zum Terrorismus beweisen kann.
Bedeutet das, dass auch die drei Schweizer Staatsbürger am Galgen enden könnten?
Das Justizdepartement will dazu keine eindeutige Stellung nehmen. Es sei noch zu früh, dies beurteilen zu können, heisst es lediglich.
Auch wann der Prozess gegen die Schweizer startet, ist unklar. Ebenfalls ist nicht bekannt, ob der Prozess öffentlich verfolgt werden kann.
«Westliche Scheinheiligkeit»
«Allgemein werden die Verfahren zwischen einem Tag und drei Monaten dauern, je nach Beweislage», so das Justizdepartement.
Aber: «Wir haben kein Interesse daran, die Ausländer zu behalten oder hinzurichten. Darauf haben wir die internationale Gemeinschaft wiederholt hingewiesen.»

Dennoch würden sich die meisten westlichen Staaten weigern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Und gleichzeitig darauf pochen, dass es keine Hinrichtungen gebe, um die Menschenrechte zu wahren.
Das sei «westliche Scheinheiligkeit», findet das irakische Justizdepartement.
Irak hofft auf Rücknahme der Schweiz – diese winkt ab
In Bezug auf die inhaftierten Schweizer erklärt der Irak: «Der Irak hat zum ersten Mal Schweizer Terroristen bei sich. Und es ist noch unklar, wie es jetzt mit diesen Männern weitergeht.»

Man hoffe auf die Kooperation der Schweiz. Und darauf, dass sie ihre Staatsbürger zurückholen.
Ein heerer Wunsch, denn: Die Schweiz will keine «aktive Rückführung von erwachsenen, terroristisch motivierten Reisenden» durchführen.
















