Todesstrafe

Schweizer IS-Anhänger aus Syrien in den Irak verlegt – Todesstrafe?

Sina Barnert
Sina Barnert

Irak,

Drei Schweizer IS-Anhänger wurden mit insgesamt 5000 Gefangenen aus Syrien in die irakische Hauptstadt Bagdad verlegt. Ihnen wird der Prozess gemacht.

IS-Anhänger
Rund 5000 in Syrien inhaftierte IS-Anhänger wurden in den Irak gebracht. Unter ihnen auch drei Schweizer Staatsbürger. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • IS-Gefangene aus Syrien wurden in den Irak verlegt. Unter ihnen auch drei Schweizer.
  • Ihnen wird im Irak als Terroristen der Prozess gemacht, die Todesstrafe droht.
  • Doch: Die Schweiz will ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen.

Seit Jahren sitzen ausländische IS-Kämpfer in syrischen Gefängnissen.

Das Problem dabei: Die Länder wollen ihre Kämpfer nicht in ihre Heimatstaaten zurückführen. Grund dafür sind Sicherheitsbedenken und die Angst, dass sie andere Menschen radikalisieren könnten.

Auch Schweizer IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger sitzen in Syrien in Haft. Die Schweiz will sie nicht zurückholen.

Sollte die Schweiz ihre IS-Anhänger zurückholen?

Nun wurden drei Gefangene von Syrien in die irakische Hauptstadt Bagdad verlegt. Das bestätigt gegenüber «20 Minuten» das Justizdepartement Iraks.

Die Männer sassen seit 2018 oder 2019 in Syrien in Haft – ohne Verfahren. Nun wurden sie mit 5704 anderen IS-Kämpfern ins berüchtigte Camp Copper verlegt.

Irak will Gerichtsverfahren gegen IS-Anhänger durchführen

Das von der USA betriebene Internierungs-Camp ist im Irak berühmt und berüchtigt. Es wurde für hochrangige Gefangene eingerichtet. Auch für ehemalige Funktionäre von Saddam Hussein, aber auch für Kriminelle und Terroristen.

Camp Copper soll für die Schweizer jedoch nur ein Übergang sein. «Später werden sie in andere Haftanstalten verlegt», heisst es aus dem Irak.

Saddam Hussein
Auch Funktionäre und Anhänger des irakischen Regimes unter Saddam Hussein (rechts im Bild, Archivaufnahme) sassen in Camp Copper. - keystone

Indes will man Verfahren gegen die IS-Terroristen anstreben, schreibt «20 Minuten». Bei 500 Gefangenen wurde damit bereits begonnen.

Das irakische Justizdepartement erklärt dazu: «Sie werden alle als Verdächtige eingestuft, die Verbindungen zum IS hatten. Damit fallen sie unter das Terrorismusgesetz.»

Könnten die Schweizer am Galgen enden?

Eine Anklage, die die Todesstrafe zur Folge haben könnte. Jedenfalls, wenn man die Planung, Finanzierung, Unterstützung oder Anstachelung zum Terrorismus beweisen kann.

Bedeutet das, dass auch die drei Schweizer Staatsbürger am Galgen enden könnten?

Was hältst du von der Todesstrafe?

Das Justizdepartement will dazu keine eindeutige Stellung nehmen. Es sei noch zu früh, dies beurteilen zu können, heisst es lediglich.

Auch wann der Prozess gegen die Schweizer startet, ist unklar. Ebenfalls ist nicht bekannt, ob der Prozess öffentlich verfolgt werden kann.

«Westliche Scheinheiligkeit»

«Allgemein werden die Verfahren zwischen einem Tag und drei Monaten dauern, je nach Beweislage», so das Justizdepartement.

Aber: «Wir haben kein Interesse daran, die Ausländer zu behalten oder hinzurichten. Darauf haben wir die internationale Gemeinschaft wiederholt hingewiesen.»

IS-Anhänger
Den Schweizer IS-Anhängern droht nach dem Prozess im Irak möglicherweise die Todesstrafe. - keystone

Dennoch würden sich die meisten westlichen Staaten weigern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Und gleichzeitig darauf pochen, dass es keine Hinrichtungen gebe, um die Menschenrechte zu wahren.

Das sei «westliche Scheinheiligkeit», findet das irakische Justizdepartement.

Irak hofft auf Rücknahme der Schweiz – diese winkt ab

In Bezug auf die inhaftierten Schweizer erklärt der Irak: «Der Irak hat zum ersten Mal Schweizer Terroristen bei sich. Und es ist noch unklar, wie es jetzt mit diesen Männern weitergeht.»

IS-Anhänger
Im Irak hofft man auf eine Rücknahme der Gefangenen durch die Schweiz – doch diese winkt ab. - keystone

Man hoffe auf die Kooperation der Schweiz. Und darauf, dass sie ihre Staatsbürger zurückholen.

Ein heerer Wunsch, denn: Die Schweiz will keine «aktive Rückführung von erwachsenen, terroristisch motivierten Reisenden» durchführen.

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