Vor dem Bundesstrafgericht steht am Dienstag ein 26-Jähriger wegen Wiederhandlung gegen das IS-Gesetz vor Gericht.
Vor dem Bundesstrafgericht muss sich am Mittwoch ein IS-Anhänger verantworten. (Archivbild)
Vor dem Bundesstrafgericht muss sich am Mittwoch ein IS-Anhänger verantworten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/GABRIELE PUTZU
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag steht ein 26-Jähriger wegen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz vor Gericht.
  • Dem Mann aus Schaffhausen werden mehrere Gesetzesverstösse vorgeworfen.
  • Seine Mutter sagte im Prozess gegen ihren Sohn aus.

Vor dem Bundesstrafgericht steht heute Dienstag ein wegen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz angeklagter 26-Jähriger.

Mutter sagt als Zeugin gegen Sohn aus

Im Prozess wurde die Mutter des Angeklagten befragt. Sie sagte aus, dass sich die Wandlung ihres Sohnes sehr schnell vollzogen habe.

Die Mutter stellte im Sommer 2019 fest, dass sich ihr Sohn veränderte. Er habe sich anders gekleidet und einmal im Auto gesagt, sie sollte die Musik abstellen. Ihr Sohn habe sie oder seine Schwester aber nie aufgefordert, ein Kopftuch zu tragen oder dergleichen. Generell sei er ein sehr ruhiger und zurückhaltender Mensch.

Dass der Angeklagte im Winterthurer Salafistenkreis verkehrte, wusste die Zeugin nicht. Sie wusste gemäss den Aussagen vor Gericht nur, dass er eine Moschee in Schaffhausen besuchte. Allerdings hätte sie der Umgang mit den Leuten dort gestört. Sie habe den Eindruck gehabt, dass dort eine regelrechte Gehirnwäsche stattfinde.

Das wird dem Angeklagten vorgeworfen

Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem in Schaffhausen wohnhaften Türken vor, eine Minderjährige in ihrem Ansinnen zur Ausreise nach Syrien bestärkt zu haben. Zudem soll er Propagandamaterial für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hergestellt und verbreitet zu haben. Ausserdem soll er über die Crowdfunding-Website «Gofundme» Spenden für die Befreiung von gefangenen IS-Mitgliedern gesammelt haben.

Der Angeklagte verkehrte laut BA im Winterthurer Salafistenkreis. Unter anderem hatte er Kontakt zu jenem jungen Mann, der im Jahr 2014 als Minderjähriger mit seiner Schwester nach Syrien reiste und nach seiner Rückkehr in die Schweiz zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Unterdessen ist eine weitere Anklage gegen den mittlerweile 25-Jährigen hängig.

Das beantragte Strafmass gegen den Türken ist noch nicht bekannt. Die BA wird es anlässlich der Verhandlung bekannt geben.

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