Schweiz zur Behandlung von Personen aus der Ukraine bereit
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren und -direktorinnen teilte mit, dass die Schweiz grundsätzlich zur Aufnahme von Kranken bereit sei.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz sind aktuell zwei Gesuche um die Aufnahme kranker Ukrainer hängig.
- Das eine betrifft Krankheitsfälle, das andere Kinder mit schweren Beeinträchtigungen.
- Die Aufnahme von Kriegsverletzten wurde allerdings vom Bund verhindert.
Derzeit liegen in der Schweiz zwei Gesuche um die Aufnahme kranker ukrainischer Zivilpersonen vor. Das eine betrifft akut Kranke, das andere Kinder mit teils schweren Behinderungen. Grundsätzlich ist die Schweiz zur Aufnahme einer gewissen Zahl von Zivilpersonen zur Behandlung bereit.
Das teilte die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Engagement im Rahmen der humanitären Tradition
Der ukrainische Botschafter Artem Rybchenko hatte die Gesuche an einem Medienanlass vom Dienstag erwähnt. Er sprach von rund 150 behandlungsbedürftigen Kindern.
Nach Angaben der GDK sind die Fragen bei Transport, Schutzstatus und Finanzierung grundsätzlich geklärt. Das Engagement erfolgt im Rahmen der humanitären Tradition.

Ein bereits zusammengestelltes Expertengremium aus der Ärzteschaft der Zentrums- und Universitätsspitäler beurteilt die Dossiers der Behandlungsbedürftigen. Es wird den beteiligten Spitälern mögliche Patientinnen und Patienten zur Aufnahme vorschlagen.
Die angefragten Spitäler sind mit diesem Vorgehen einverstanden. Die GDK geht davon aus, dass die Überführung akut kranker Personen zur Behandlung in die Schweiz bald beginnen kann. Momentan müsse noch auf ausreichend genaue Patientendossiers gewartet werden. Bis dato liegen diese Dossiers noch nicht vor, wie die GDK festhielt.
Rund 100 Kinder mit teils schweren Beeinträchtigungen
Das Gesuch um die Aufnahme von Kindern wurde angepasst. Nach GDK-Angaben ging es zunächst um 155 Kinder, später um rund 100. Die Mehrheit von ihnen braucht andauernde Pflege oder Betreuung wegen einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder beidem.
Die Ukraine erarbeite derzeit eine neue Liste, hiess es bei der Konferenz. Auch hier benötigt die Schweiz weitere Informationen, um den Betreuungs- und Pflegeaufwand abschätzen zu können. Allenfalls könnte sich die Hilfe vor Ort als besser erweisen. Die Abklärungen laufen.
Über den Zeitpunkt der Aufnahme konnte die GDK am Mittwoch keine Angaben machen. Sobald dies möglich ist, stellte sie Informationen in Aussicht.
Aufnahme von Kriegsverletzten unterbunden
Die Aufnahme Verwundeter aus der Ukraine unterband das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten. Obwohl die Kantone zu dem Schritt bereit waren, ist es aus neutralitätsrechtlichen Gründen nicht möglich: Militärische Patienten darf die Schweiz nämlich nicht aufnehmen.

Als neutrales Land müsste sie gemäss Kriegsvölkerrecht dafür sorgen, dass niemand nach der Genesung wieder an die Front zurückkehrt. Eine Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Verwundeten ist gemäss der Absage dabei kaum möglich. Hilfe vor Ort sei zielführender.








