Der Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien wird am 16. Dezember besiegelt – Schneider-Ammanns letzte Tat als Wirtschaftsminister.
Der abtretende Bundesrat Johann Schneider-Ammann spricht zur Vereinigten Bundesversammlung.
Johann Schneider-Ammann schwört dem Twittern ab. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Johann Schneider-Ammann reist als letzte Amtshandlung nach Jakarta.
  • Die Schweiz und Indonesien beschliessen den Freihandelsabkommen am 16. Dezember ab.

Als wohl letzte bedeutende Amtshandlung wird der abtretende Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann am 16. Dezember in Jakarta das Freihandelsabkommen mit Indonesien unterzeichnen. Mit dem Abkommen werden mittelfristig rund 98 Prozent der schweizerischen Ausfuhren in das bevölkerungsmässig viertgrösste Land der Welt zollbefreit.

Schneider-Ammann wird das Abkommen gemeinsam mit seiner liechtensteinischen Amtskollegin sowie Vertretern von Island und Norwegen unterzeichnen, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) heute Mittwoch mitteilte.

Die Efta hatte sich mit Indonesien Anfang November auf das Abkommen geeinigt. Die Efta wird der erste Freihandelspartner Indonesiens in Europa.

Schweizer Qualitätsprodukte für indonesischen Mittelstand

Nach der Unterzeichnung wird der parlamentarische Genehmigungsprozess an die Hand genommen. Die Schweiz möchte das Abkommen spätestens im Jahr 2020 ratifizieren.

Das Gesamthandelsvolumen der Schweiz mit Indonesien liegt bei rund 830 Millionen Franken. Das Land zählt rund 260 Millionen Konsumenten. 40 Millionen davon gehören zum Mittelstand und interessieren sich laut Schneider-Ammann für Qualitätsprodukte aus dem Westen.

Laut WBF bringt das Abkommen Vorteile für alle Branchen. Bei über drei Vierteln der aktuellen Exporte werden die Zölle unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Abkommens abgebaut. Für die übrigen gelten Übergangsfristen bis zu maximal 12 Jahren.

Umstritten war das Abkommen vor allem wegen des indonesischen Palmöls. Die Schweiz gewährt hier marktverträgliche Zollrabatte im Rahmen von Kontingenten. Diese sollen jedoch die inländische Produktion von pflanzlichen Ölen nicht gefährden. Das gehandelte pflanzliche Öl soll zudem gemäss einer spezifischen Bestimmung aus nachhaltiger Produktion stammen.

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