Schweiz führt neues Luftfahrtrecht nach EU ab 2026 ein
Die EU und die Schweiz rücken im Luftverkehr noch näher zusammen: Ab 1. Februar 2026 gelten strengere Regeln für Sicherheit und Abfertigung.

Die Schweiz passt ihr Luftfahrtrecht erneut an EU-Vorgaben an. Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens beschloss am 26. November 2025 ein neues Regelpaket.
Der Bundesrat hatte die Übernahme der Bestimmungen bereits am 12. November 2025 gutgeheissen, schreibt dieser nun in einer Mitteilung.
Strengere Regeln am Boden
Die neuen Vorschriften betreffen vor allem Bodenabfertigung, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherheit. Sie treten am 1. Februar 2026 in Kraft, berichtet der «Aerotelegraph».
Künftig müssen alle Bodenabfertiger auf den Landesflughäfen ein systematisches Sicherheitsmanagement betreiben. Dieses System muss auch Risiken der Informationssicherheit erfassen, heisst es in der Mitteilung der Bundesregierung weiter.
Flugverkehrsmanagement im EU-Rahmen
Zudem werden Vorfälle rund um Informationssicherheit meldepflichtig. Das aktualisierte Paket enthält dazu klare Vorgaben. Auch Ausbildung, Geräteinsatz und Wartung in der Bodenabfertigung werden genauer geregelt.
Im Flugverkehrsmanagement übernimmt die Schweiz die überarbeitete Verordnung zum einheitlichen europäischen Luftraum SES. Die Schweiz ist seit 2006 Teil dieses Systems, das gemeinsame Leistungs- und Gebührenziele setzt.
Flugsicherheit und Wettbewerb
Kern des SES ist die Modernisierung von Infrastruktur und Systemen der Flugsicherung. Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt sollen damit Kapazität, Sicherheit, Umweltleistung und Kosteneffizienz im europäischen Luftraum verbessert werden.

Weitere übernommene EU-Rechtsakte betreffen die Flugsicherheit im gesamten Zivilluftverkehr. Sie sollen ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau in Europa sichern, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten erklärt.
Rolle des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und der Schweiz
Ausserdem werden Regeln zu Wettbewerbsfragen bei Fusionen im Luftverkehr angepasst. Laut dem «Aerotelegraph» gehört dazu auch der Umgang mit Lizenzen für Fluglotsinnen und Fluglotsen aus Drittstaaten.
Grundlage der Anpassung ist das seit 2002 geltende bilaterale Luftverkehrsabkommen EU-Schweiz. Es ermöglicht Schweizer Fluggesellschaften den Zugang zum liberalisierten europäischen Markt.
Neue EU-Erlasse werden regelmässig durch den Gemischten Ausschuss in den Anhang des Abkommens aufgenommen. Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt gelten diese Bestimmungen danach direkt im Schweizer Luftfahrtrecht.












