Schlusspunkt im Erbstreit um Hirschmann-Millionen
Die Söhne des verstorbenen Carl W. Hirschmann erhalten vorm Bundesgericht Recht: Es verweigert Hirschmanns Freundin den Anspruch auf ein Millionenerbe.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Freundin des verstorbenen Carl W. Hirschmann wurde vom Bundesgericht abgewiesen.
- Sie wollte ein Testament einklagen, dass ihr zehn Millionen eingebracht hätte.
Das Bundesgericht hat im Erbschaftsstreit zwischen der Lebenspartnerin des 2010 verstorbenen Aviatik-Unternehmers Carl W. Hirschmann und dessen beiden Söhnen des letzte Wort gesprochen. Es hat eine Beschwerde der Lebenspartnerin abgewiesen.
Damit tritt jene Testamentsfassung in Kraft, die eine rund fünf Jahre dauernde, monatliche Zahlung von 15'000 Franken für die frühere Lebenspartnerin vorsieht. Diese Fassung ist nur noch als Kopie erhalten geblieben.
Dokument-Kopie ändert nichts an Ansprüchen
Die Frau stellte sich deshalb auf den Standpunkt, der Verstorbene habe mit der Vernichtung des Originals kurz vor seinem Tod den im Jahr 2008 niedergeschriebenen letzten Willen wieder aufleben lassen wollen. Dieser ist noch im Original vorhanden und sieht vor, dass die Lebenspartnerin zehn Millionen Franken erhalten soll.
Das Bundesgericht stützt in einem heute Mittwoch veröffentlichten Urteil jedoch den Entscheid des Zürcher Obergerichts. Dieses kam aufgrund der Akten und Zeugenbefragungen zum Schluss, es sei rechtsgenüglich nachgewiesen, dass die letzte Testamentsfassung die früheren letztwilligen Verfügungen und Nachträge ersetze.