Ein Leserreporter annulliert seine Reservierung im Restaurant Schloss Salavaux vor dem Termin. Dieses verlangt darum eine Gebühr von 50 Franken. Ist das üblich?
Schloss salavaux
Das Schloss Salavaux ist sowohl Hotel wie auch Restaurant. - Instagram/@frehnerphoto
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Restaurant Schloss Salavaux VD verlangt bei einem Rückzug der Reservation eine Gebühr.
  • 50 Franken soll der Gast bezahlen, wenn er 24 Stunden vorher wieder absagt.
  • Bei der Reservierung wird jedoch nicht darauf hingewiesen.

Dieser Abend lief für Nau.ch-Leserreporter B. M.* nicht wie geplant. M. reservierte im Restaurant Schloss Salavaux VD einen Tisch für ein schönes Abendessen zu zweit.

Das in der Nähe des Murtensees gelegene Restaurant nahm die Reservation entgegen – so weit so gut.

Doch dann kam den beiden etwas dazwischen, weshalb sie auf den Restaurantbesuch verzichten mussten. «Wir sind heute Abend leider kurzfristig verhindert und müssen die Reservation annullieren», schrieb der Leserreporter dem Restaurant 30 Minuten vor der reservierten Zeit. Der E-Mail Verlauf liegt Nau.ch vor.

Unfreundliche E-Mail kommt zurück

Das Restaurant meldete sich 1.5 Stunden nach dem Termin – ohne Anrede. «Stornierung 24 Std. Beitrag für kurzfristige Stornierung 50 Franken».

Das Geld soll überwiesen werden, dazu wird eine Iban-Nummer angegeben.

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Gegessen haben die Leserreporter nichts, dennoch sollen sie 50 Franken bezahlen (Symbolbild). - dpa

Begründet wird dies mit den Vorbereitungskosten. «Es ist alles für Sie vorbereitet; gekocht und Personal bereitgestellt.»

Geschäftsführer sieht sich im Recht

Der Leserreporter wurde bei der Reservation jedoch nicht auf allfällige Stornierungsgebühren hingewiesen. Auch in den AGBs des Schlosses fehlt ein entsprechender Artikel, der sich auf das Restaurant bezieht.

Zudem haben der Leserreporter und seine Freundin kein spezielles Menü bestellt. Entsprechend gross ist das Unverständnis.

Geschäftsführer rechnet nicht mit Betrag

Der «Schlossherr» und Geschäftsführer Raymond Schauss sieht sich jedoch im Recht. «Wir arbeiten seit Jahren nur auf Reservationen», sagt Schauss zu Nau.ch. «Wenn jemand dann kurzfristig absagt, lässt sich der Tisch nicht an jemand anderes verkaufen.» Das Absagemail habe er ausserdem während des Service nicht mehr gesehen.

Der Geschäftsführer ist überzeugt, dass der Kunde in diesem Fall «einen Ersatz zu zahlen hat». Das sei «so üblich» und stehe in den Richtlinien seines Verbandes. Rechnen tut er aber nicht damit: «Wir wissen, dass die Leute dann meistens wütend sind und nichts zahlen».

*Name der Redaktion bekannt

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