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SBB führen Symbol für Reisende mit unsichtbaren Behinderungen ein

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Bern,

Die SBB starten ein Pilotprojekt mit Umhängebändern, die auf unsichtbare Behinderungen hinweisen.

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Ein Zug der SBB. (Symbolbild) - keystone

Die SBB bieten ab Dienstag Umhängebänder für Passagierinnen und Passagiere mit unsichtbaren Behinderungen an. Ab 2026 könnte das System schweizweit eingeführt werden.

An ausgewählten Bahnhöfen in den Kantonen Zürich, Genf, St. Gallen, Zug und Waadt stehen am Dienstag 10'000 Umhängebänder an Informationsschaltern oder in den Reisezentren zur Verfügung, wie «Schweiz am Wochenende», die Samstagsausgabe von CH Media, berichtete.

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bestätigten die Information gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Konkret handelt es sich um ein grünes Schlüsselband mit gelben Sonnenblumen.

Sonnnenblume als Symbol

Es ist auch unter dem englischen Begriff Sunflower Lanyard bekannt. Es ist für Personen mit Beeinträchtigungen wie etwa Autismus, ADHS oder Parkinson gedacht. Es soll signalisieren, dass die tragende Person beispielsweise bei der Billetkontrolle womöglich mehr Geduld, Rücksicht oder Unterstützung braucht. Das eigene Personal würde auf das Sonnenblumen-Symbol sensibilisiert und geschult werden, hiess es im Artikel weiter. Für die Anschaffung der Bänder hätten die SBB 25'000 Franken aufgewendet.

Erweiterung des Angebots geplant

Die SBB wollten nach der Pilotphase die Nachfrage und Akzeptanz bewerten und das Angebot voraussichtlich 2026 schweizweit lancieren. Die SBB hoffen zudem, dass die Initiative eine Signalwirkung habe und würden ihre Erfahrungen mit anderen Branchenmitgliedern teilen.

Damit die Wiedererkennung des Sonnenblumen-Umhängebands in der Gesellschaft wachse, hofft das Bahnunternehmen, dass es auch ausserhalb der Branche des öffentlichen Verkehrs zur Anwendung komme.

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Kommentare

User #2983 (nicht angemeldet)

Wenn man schon über unsichtbare Behinderungen schreibt, sollte man wenigstens die Basics verstanden haben. Laut ICD-10/ICD-11 gelten Autismus (F84.0), ADHS (F90.0) und auch Demenz (z. B. F00-F03) als psychische bzw. neurologische Störungen mit klaren funktionellen Einschränkungen – unabhängig von Sichtbarkeit oder Entstehungszeitpunkt. Parkinson (G20), eine primär motorische, degenerative Erkrankung, als unsichtbare Behinderung zu deklarieren, ist fachlich schlicht falsch. Die typischen Symptome – Tremor, Rigor, verlangsamte Bewegung – sind selten subtil, sondern für medizinisches Personal klar erkennbar. Was hier als ‘unsichtbar’ verkauft wird, wirkt eher wie ein Paradebeispiel für journalistische Schlampigkeit. Wenn man die Zielgruppe für das Sonnenblumen-Symbol ernst nehmen will – also Menschen mit tatsächlicher nicht-sichtbarer Beeinträchtigung (z. B. sensorische Verarbeitungsstörungen, chronische Fatigue, dissoziative Anfälle, etc.) – sollte man aufhören, willkürlich Krankheitsbilder zusammenzuwerfen, nur weil man sie irgendwie mit ‘Behinderung’ assoziiert. Dieser Artikel reiht sich ein in die endlose Liste gut gemeinter, aber medizinisch unhaltbarer Gugus-Verzerrungen. Am Ende leidet darunter nicht nur die Glaubwürdigkeit der Kampagne, sondern vor allem die Betroffenen selbst.

User #5280 (nicht angemeldet)

Naja, sowas wird die Toleranz der Gesellschaft nicht verbessern. Denn den Leuten ist es egal, wie es ist, wenn man eine psychische Erkrankung hat. Es ist ihnen auch egal, wenn die einer erkrankten Person zu nahe kommen, oder sie schikanieren. Erst mal müsste man die Gesellschaft dementsprechend sensibilisieren. Aber das macht ja niemand.

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