Basler Tramlinie 3: SBB-App bietet Billettkauf an – obwohl GA gültig
Wer ein GA besitzt, kann mit dem Basler 3er-Tram umsonst bis nach Frankreich fahren. Der SBB-App scheint dies nicht klar zu sein. Nau.ch hat nachgefragt, warum.

Das Wichtigste in Kürze
- Für GA-Inhabende ist die Tramfahrt von Basel bis zum Bahnhof von Saint-Louis (F) gratis.
- In der SBB-App ist dies jedoch nicht ersichtlich. Ein Billett zum Kauf wird angeboten.
- Der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) erklärt, was es damit auf sich hat.
Mit dem Generalabo (GA) hat man in der Schweiz nahezu überall freie Fahrt im ÖV. Teilweise kann man sogar ohne Aufpreis ins grenznahe Ausland fahren. Beispiele dafür sind das deutsche Konstanz am Bodensee und Domodossola in Italien.
In Basel fahren sogar Trams über die Grenze, sowohl nach Frankreich (Linie 3) als auch nach Deutschland (Linie 8). Doch Achtung: Für diese beiden Linien gelten unterschiedliche Regeln.
Nach Weil am Rhein braucht es auf dem deutschen Abschnitt der Linie ein zusätzliches Billett. Für das Tram nach Saint-Louis ist das GA jedoch auf der gesamten Strecke gültig. Dies gilt auch für die Busse im französischen «Distribus»-Gebiet.
Wer sich dem nicht bewusst ist und etwa die SBB-App zurate zieht, bekommt jedoch irreführende Informationen.
Will man beispielsweise vom Barfüsserplatz bis zur Endstation nach Saint-Louis fahren, wird einem trotz GA ein Ticketkauf vorgeschlagen. Der übliche Hinweis «Reise durch GA abgedeckt» erscheint nicht.
Wie kann das sein? Nau.ch hat bei der SBB nachgefragt. Dort heisst es lediglich: «Es handelt sich hierbei nicht um einen Fehler der SBB Mobile App», schreibt Mediensprecherin Fabienne Wittwer.
In der App würde lediglich die Information abgebildet werden, die von den anderen Transportunternehmen und Verbünden zur Verfügung gestellt wird.
TNW: Dadurch kommt es zum Missverständnis
In diesem Fall wäre das der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW). Also hakt Nau.ch auch dort nach. Die Antwort kommt vom Geschäftsführer Adrian Brodbeck.
Er begründet das Problem so: Zwischen dem TNW und Saint-Louis Agglomération (SLA) besteht eine Kooperation. Primär hat dies zur Folge, dass Nutzerinnen und Nutzer des regionalen U-Abos auch im französischen «Distribus»-Gebiet freie Fahrt haben. Mit dem deutschen RVL gibt es eine ähnliche Partnerschaft.

Eine zusätzliche Vereinbarung mit den Franzosen bringt einen weiteren Vorteil: Auch das GA gilt auf den Linien des «Distribus» sowie auf dem sich im Ausland befindenden Abschnitt des 3er-Trams.
Im Zusammenhang mit der SBB-App sorgt dies aber für ein Problem: Eigentlich befindet sich dieses Gebiet ausserhalb des GA-Geltungsbereichs. Und nach diesem richtet sich auch die App.
Den «Distribus» dem Geltungsbereich hinzufügen, könne man nicht, da er auch für andere Produkte wie nationale Tageskarten und Halbtax gilt. Diese sind jedoch in Frankreich ungültig.
«Deshalb kann diese Einzellösung des TNW für das GA nicht in der SBB-App abgebildet werden», sagt Brodbeck. «Dass dies manchmal zu unschönen Situationen führt, ist mir bewusst und tut mir leid.» Es seien jedoch nicht viele solcher Fälle bekannt.
Diesen zusätzlichen Vorteil für GA-Inhabende gewichte man höher, als diesen einfach abzuschaffen, bloss um Gleichheit mit dem Geltungsbereich zu erreichen. Online sowie auf Plänen werde auf diese Besonderheit hingewiesen.















