Laut dem Bundesgericht seien die russischen Garantien bei Auslieferungen ungenügend. Fortan müsse die Einhaltung der Menschenrechte neu geprüft werden.
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Laut dem Bundesgericht müsse die Einhaltung der Menschenrechte bei Auslieferungen nach Russland neu geprüft werden. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht findet die russischen Garantien bei Auslieferungen unzureichend.
  • Von nun an müsse die Beachtung der Menschenrechte in Russland neu geprüft werden.

Russlands bisherige Garantien für die korrekte Behandlung von Personen, die von der Schweiz ausgeliefert werden, reichen dem Bundesgericht nicht mehr. Es hat die Beschwerde eines früheren russischen Bankers gutgeheissen, dessen Auslieferung vom Bundesamt für Justiz Ende 2019 genehmigt wurde.

Das Bundesgericht kommt in einem am Montag veröffentlichten Urteil zum Schluss: Die Schweiz könne aufgrund der Entwicklungen nicht allein auf die bisherigen guten Erfahrungen mit Russland im Zusammenhang mit den gemachten Garantien bei Auslieferungen vertrauen.

Garantien müssen neu geprüft werden

Vielmehr müsse die Situation im Zusammenhang mit der Beachtung der Menschenrechte in Russland neu geprüft werden. Das Bundesgericht verweist dabei unter anderem auf die Verurteilungen Russlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Im Jahr 2019 behandelte der Gerichtshof 198 russische Fälle und verurteilte des Land 186 Mal wegen Verletzungen der Menschenrechtskonvention.

Das Bundesgericht verweist auch explizit auf den Fall des Anwalts und Wirtschaftsprüfers Sergej Magnitski hin. Der Mann starb 2009 in russischer Untersuchungshaft, weil er misshandelt und nicht medizinisch versorgt wurde. Magnitski deckte einen Steuerbetrug auf.

Sergei Leonidowitsch Magnitski
Sergej Magnizki im Dezember 2006. - AFP/Archiv

In seinem Urteil hält das Bundesgericht weiter fest: Gesetzes- und Verfassungsänderungen ermöglichen neu dem russischen Verfassungsgericht, die Umsetzung von Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu verhindern.

Das Bundesgericht muss Auslieferungsfragen nur behandeln, wenn sich um besonders wichtige Fälle handelt. Das kommt selten vor, wie es in seinem Entscheid selbst schreibt und damit der Thematik ein noch grösseres Gewicht verleiht.

Die Vorinstanz - die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts - muss sich nach der vorliegenden Rückweisung nochmals mit den Garantien Russlands befassen. Das Bundesgericht schlägt Möglichkeiten wie Reportings oder eine konkrete Beschreibung der Massnahmen durch Russland für die Einhaltung vor.

Beschwerde des Bankers wurde abgewiesen

Zudem muss sich das Bundesstrafgericht mit der Kritik des Europäischen Gerichtshofs an Russland und dem Garantien-System auseinandersetzen. Es muss darauf basierend einen neuen Entscheid fällen.

In einem ebenfalls am Montag publizierten Urteil hat das Bundesgericht eine Beschwerde des Bankers gegen die Ablehnung seines Asylgesuchs abgewiesen. Wie das Bundesverwaltungsgericht, sind die Lausanner Richter der Auffassung, dass keine politische Verfolgung vorliegt.

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