Roter Punkt für Deklaration von Pflanzenöl

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Wegen möglicher Sonnenblumenöl-Engpässe aufgrund des Ukraine-Krieges hat der Bundesrat die Vorschriften für die Deklaration von Pflanzenöl vereinfacht.

    Sonnenblumenfeld auf dem Land
    Sonnenblumenfeld auf dem Land - AFP/Archiv

    Dies soll entweder mit einem roten Punkt geschehen, auf dem die neuen Zutaten oder ein Verweis auf eine Internetseite mit den Information aufgedruckt sind, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch mitteilte. Die Änderungen beim verwendeten Pflanzenöl können somit einfacher vermerkt werden.

    Alternativ können die Herstellerinnen im Zutatenverzeichnis eine Auswahl an Pflanzenölen aufführen, von denen mindestens eines für das Produkt benutzt wurde. Dazu muss «abhängig von der Versorgungslage» stehen. Wird das Sonnenblumenöl durch eine Zutat ersetzt, die Allergien auslösen kann, muss das auf der Verpackung hervorgehoben werden.

    Die Erleichterung gelte nur für Ersatzprodukte für Sonnenblumenöl oder -lecithin. Andere Zutaten oder gentechnisch veränderte Organismen fallen nicht darunter. Die Änderung tritt am 15. Juli in Kraft und gilt bis Ende 2023.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    x
    66 Interaktionen
    Pfäffikon ZH
    Beni Durrer
    270 Interaktionen
    Auswanderer

    MEHR AUS STADT BERN

    Ferienmesse
    2 Interaktionen
    Tourismus
    Mathias Zopfi Reto Nause
    56 Interaktionen
    «Politmarketing»
    SC Bern
    2 Interaktionen
    Verletzt