Wegen möglicher Sonnenblumenöl-Engpässe aufgrund des Ukraine-Krieges hat der Bundesrat die Vorschriften für die Deklaration von Pflanzenöl vereinfacht.
Sonnenblumenfeld auf dem Land
Sonnenblumenfeld auf dem Land - AFP/Archiv

Dies soll entweder mit einem roten Punkt geschehen, auf dem die neuen Zutaten oder ein Verweis auf eine Internetseite mit den Information aufgedruckt sind, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch mitteilte. Die Änderungen beim verwendeten Pflanzenöl können somit einfacher vermerkt werden.

Alternativ können die Herstellerinnen im Zutatenverzeichnis eine Auswahl an Pflanzenölen aufführen, von denen mindestens eines für das Produkt benutzt wurde. Dazu muss «abhängig von der Versorgungslage» stehen. Wird das Sonnenblumenöl durch eine Zutat ersetzt, die Allergien auslösen kann, muss das auf der Verpackung hervorgehoben werden.

Die Erleichterung gelte nur für Ersatzprodukte für Sonnenblumenöl oder -lecithin. Andere Zutaten oder gentechnisch veränderte Organismen fallen nicht darunter. Die Änderung tritt am 15. Juli in Kraft und gilt bis Ende 2023.

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