Neue Doppelspitze für Ski-WM 2027 in Crans-Montana VS
Das Organisationskomitee der alpinen Ski-Weltmeisterschaften 2027 in Crans-Montana VS hat eine neue Doppelspitze. Raphaëlle Favre Schnyder und Diego Züger übernehmen gemeinsam das Präsidium. Sie folgen auf Claude-Alain Schmidhalter, der Anfang Oktober wegen eines Strafverfahrens zurückgetreten war.

Die beiden wurden am Donnerstag an einer ausserordentlichen Generalversammlung einstimmig gewählt, wie das Organisationskomitee auf der Website der Ski-WM mitteilte. Beide hatten dem Führungsgremium bereits angehört.
Die Walliser Anwältin Raphaëlle Favre Schnyder sitzt seit 2024 als Vertreterin der Interregion West im Präsidium des Schweizer Skiverbands Swiss-Ski. Diego Züger ist Co-CEO von Swiss-Ski.
Nach Schmidhalters Rücktritt am 7. Oktober hatten der Gemeinderat von Crans-Montana, Sébastien Rey, und Züger die Leitung interimistisch übernommen.
Schmidhalter war am 7. Oktober zunächst von seinen Ämtern suspendiert worden. Weniger als eine Stunde später trat er sowohl als Präsident des WM-Organisationskomitees als auch von seinen Funktionen bei Swiss-Ski zurück.
Er begründete seinen Entscheid damit, dass die Ski-WM Klarheit brauche. Er trete nicht zurück, weil er sich etwas vorzuwerfen habe, erklärte er damals.
Hintergrund ist ein Strafverfahren gegen Schmidhalter. Der Oberwalliser muss sich am 27. Oktober vor dem Bezirksgericht Brig verantworten. Die Vorwürfe stehen in keinem Zusammenhang mit dem Skisport.
Die Staatsanwaltschaft wirft Schmidhalter und einem ehemaligen Geschäftspartner Unregelmässigkeiten bei der Führung eines Ingenieurunternehmens im Oberwallis vor.
Laut einer Meldung des «Blick», die Keystone-SDA bestätigt wurde, beantragt sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 23 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren. Hinzu kommen eine Busse von 10'000 Franken und eine Entschädigung von 55'000 Franken für den Geschädigten.
Schmidhalter bestreitet die Vorwürfe. Er sei weiterhin überzeugt, dass sich die Anschuldigungen im laufenden Verfahren als unbegründet erweisen würden, erklärte er. Es gilt die Unschuldsvermutung.














