Rekurs: Fall Elsässerstrasse ans Bundesgericht weitergezogen
Nachdem die Strafe des Sexualstraftäters drastisch reduziert wurde, zieht die Basler Staatsanwaltschaft den Fall Elsässerstrasse nun weiter ans Bundesgericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine 33-Jährige wurde 2020 in Basel Opfer eines Sexualdelikts.
- Daraufhin wurde die anfänglich festgelegte Strafe des Täters drastisch gekürzt.
- Die Basler Staatsanwaltschaft zieht den Fall nun ans Bundesgericht weiter.
Im vergangenen Jahr wurde eine 33-Jährige an der Elsässerstrasse in Basel Opfer eines Sexualdelikts. Daraufhin verurteilte das Basler Strafgericht einen erwachsenen Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Das Basler Appellationsgericht reduzierte die Strafe dann deutlich auf drei Jahre teilbedingt. Der Entscheid sorgte in der Öffentlichkeit für Empörung und Proteste.
Fall Elsässerstrasse ans Bundesgericht weitergezogen
Mittlerweile hat der Beschuldigte seine Haftstrafe verbüsst. Er wurde in sein Heimatland Portugal ausgewiesen. Ein 17-Jähriger, der als zweiter Beschuldigter galt, wurde freigesprochen.
Der Fall Elsässerstrasse ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Demnach zieht die Basler Staatsanwaltschaft das Urteil des Appellationsgerichts ans Bundesgericht weiter. Gegenüber «bz Basel» bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass sie Rekurs eingelegt habe. Dieser würde sich gegen den erwachsenen Täter richten.