Das Basler Appellationsgericht hat die Urteilsbegründung zum Vergewaltigungsfall an der Elsässerstrasse kommuniziert. Ein jugendlicher Angeklagter kam frei.
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Menschen stehen in Solidarität mit dem Vergewaltigungsopfer. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • An der Schuld des Beschuldigten bestünden «unüberwindbare Zweifel», erklärt das Gericht.
  • Deshalb habe man ihn nach dem Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen.
  • Das Appellationsgericht veröffentlichte eine schriftliche Begründung.

Das Jugendgericht des Kantons Basel-Stadt hat am Donnerstag einen jugendlichen Mitbeschuldigten in einem Vergewaltigungsfall freigesprochen. Begründet wird dies mit Zweifel an seiner Schuld. Das teilte das Gericht am Abend mit.

«Nach eingehender Beratung und umfassender Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel sowie der Parteiaussagen bestehen unüberwindbare Zweifel an der Schuld des Beschuldigten.» Dies schrieb das Jugendgericht in einer Mitteilung.

Deshalb habe das Gericht ihn nach dem grundlegenden Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Das Urteil kann von der Jugendanwaltschaft und der Opfervertretung an die nächste Instanz weitergezogen werden.

Urteil des Appellationsgerichts hatte schweizweit Proteste ausgelöst

Am Mittwoch hatte das Basler Appellationsgericht im Berufungsverfahren eines erwachsenen Beschuldigten in dem Fall die schriftliche Begründung vorgelegt. Das kritisierte Urteil liegt dreieinhalb Monate zurück. Die Strafmilderung stelle weder die Tat infrage, noch erkläre es das Opfer als mitschuldig, hiess es.

Das Urteil des Basler Appellationsgerichts Ende Juli hatte schweizweit Proteste ausgelöst. So demonstrierten in Basel, Neuenburg, Lausanne und Bern Personen gegen die Strafmilderung.

Basel
Demonstration vor dem Gericht in Basel wegen der Strafminderung eines Vergewaltigers. - Nau.ch/Aydemir Hüseyin

Die zweite Instanz stufte das Tatverschulden des Berufungsklägers für die vollendete Vergewaltigung als «mittelschwer» ein. Seine Taten seien aber keinesfalls als «gering» zu bewerten. Allerdings habe es sich um das erste Sexualdelikt gehandelt, das er sich habe zu Schulden kommen lassen. So hiess es im schriftlichen Urteil.

Der Verurteilte hatte sich nach der Vergewaltigung freiwillig gestellt. Dies wurde von der Vorinstanz im Urteil vom August 2020 nicht berücksichtigt. Das hielt das Basler Appellationsgericht in der schriftlichen Begründung fest. Auch sei das verhängte Strafmass der Vorinstanz im Vergleich zu anderen ähnlichen Delikten als «ausgesprochen hoch» ausgefallen.

Strafe von 51 auf 36 Monate reduziert

Das Appellationsgericht reduzierte die Strafe für den 33-jährigen Portugiesen, von 51 Monaten auf 36 Monaten. Davon sind 18 Monate unbedingt. Er hatte im Februar 2020 eine Frau vor ihrer Wohnung einem Basler Quartier vergewaltigt. Der mitbeschuldigte Jugendliche wurde nun vom Jugendgericht freigesprochen.

Der Verurteilte erhielt vom Appellationsgericht zudem einen Landesverweis von nur noch sechs statt acht Jahren. Das Gericht reduzierte die Genugtuung für das Opfer um 3000 Franken.

Die Gerichtspräsidentin hatte zuvor die Reduktion der Strafe mündlich mit dem Verhalten des Opfers während und nach der Tat begründet. Dies berichteten mehrere Medien.

Das Appellationsgericht schrieb im Urteil, dass der jugendliche Mitbeschuldigte beim Übergriff eine deutlich aktivere Rolle eingenommen habe als der 33-Jährige.

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