Der Streit um die Abwesenheit eines Kindes während Corona geht weiter. Nach Freispruch der Eltern hat das Walliser Bildungsdepartement Rekurs eingelegt.
Während der Maskentragpflicht haben Walliser Eltern ihr Kind nicht zur Schule geschickt. (Symbolbild)
Während der Maskentragpflicht haben Walliser Eltern ihr Kind nicht zur Schule geschickt. (Symbolbild) - sda - Keystone/MICHAEL BUHOLZER

Im Wallis geht der juristische Streit um die Schulabsenz eines Kindes während der Zeit der Corona-Pandemie in die nächste Runde. Nach dem Freispruch der Eltern durch das Kantonsgericht im August hat das Walliser Bildungsdepartement nun Rekurs beim Bundesgericht eingelegt.

Es begründet seine Berufung mit zwei anscheinend widersprüchlichen Urteilen, die das Kantonsgericht in dieser Angelegenheit gefällt habe.

Dies erklärte der Leiter der Walliser Dienststelle für Unterrichtswesen, Jean-Philippe Lonfat, am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.

Freispruch für Eltern nach zwei Wochen Abwesenheit während Corona

Im vorliegenden Fall hatten sich die Eltern erfolgreich gegen die ihnen auferlegte Geldstrafe von 600 Franken gewehrt. Sie hatten ihr Kind, ein Schüler der fünften Primarklasse, wegen der Maskenpflicht während einer Coronavirus-Ansteckungswelle für etwa 14 Tage nicht in die Schule geschickt.

Das Kantonsgericht begründete diesen Freispruch damit, dass man Eltern vernünftigerweise nicht dazu zwingen könne, ihr Kind grossen gesundheitlichen Risiken auszusetzen.

Eltern klagen gegen Maskenpflicht

In einem anderen Fall vom Oktober 2022 waren Eltern beim Kantonsgericht abgeblitzt. Diese hatten sich nicht gegen eine mögliche Geldstrafe gewehrt, sondern gegen das Tragen der Maske selbst geklagt. Sie empfänden die Maskenpflicht als «Verletzung der persönlichen Freiheit und des Schutzes der Kinder», kritisierten sie.

In diesem Urteil hatte das Gericht insbesondere festgestellt, dass die Entscheidung des Staatsrats, die Maskentragpflicht einzuführen, angesichts der ihm zur Verfügung stehenden Informationen angemessen und verhältnismässig gewesen sei. Zudem habe es sich dabei um die geeignetste Massnahme gehandelt, weil sie die ersatzlose Schliessung der Schulen verhindert habe.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtFreispruchFrankenGerichtCoronavirus