Walliser Grosser Rat lehnt Einführung eines Mindestlohns ab

Keystone-SDA
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Sion,

Nach dem Walliser Staatsrat hat am Mittwoch auch der Walliser Grosse Rat die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Wallis abgelehnt. Die rechte Mehrheit sprach sich klar dagegen aus. Das Walliser Stimmvolk wird dennoch zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt darüber ohne Gegenvorschlag befinden können.

Grosser Rat Sion
Das Walliser Grossrats-Gebäude in Sion. - keystone

Im September 2022 hatte ein aus linken Parteien und Gewerkschaften bestehendes Komitee für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns 5068 gültige Unterschriften für eine Volksinitiative eingereicht – deutlich mehr als die 3000, die innerhalb von drei Monaten erforderlich gewesen wären.

Ziel der Initiative war die Einführung eines Bruttostundenlohns von 22 Franken für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kanton, unabhängig von ihrem Beruf. Eine Ausnahmeregelung bis zu 18 Franken pro Stunde war für die Landwirtschaft vorgesehen.

Der Vorschlag der Initianten zielte darauf ab, die Lebensbedingungen der Beschäftigten in verschiedenen Bereichen der Hauswirtschaft, des Verkaufs, der Landwirtschaft, des Gastgewerbes und des Coiffeurgewerbes zu verbessern.

Am Mittwoch entschied sich das Parlament mit 74 Prozent (93 zu 33 Stimmen) gegen den Text. Zugunsten der Vorlage ausgesprochen hatten sich die Neo-Fraktion, SP und Grüne.

Die Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt das letzte Wort in dieser Sache haben. Eine identische Initiative war 2014 vom Walliser Volk deutlich abgelehnt worden (80,7 Prozent Nein-Stimmen).

In den Kantonen Jura, Tessin, Basel-Stadt, Neuenburg und Genf ist ein Mindestlohn eingeführt worden. Im Kanton Waadt wird am 14. Juni über die Einführung eines Mindestlohns von 23 Franken abgestimmt.

Auf nationaler Ebene wurde darüber diskutiert, ob der Mindestlohn Vorrang vor den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) haben sollte. Das Bundesparlament lehnte dies ab, gewährte jedoch Neuenburg und Genf, den einzigen Kantonen, in denen der Mindestlohn Vorrang vor den GAV hat, entsprechende Garantien.

Kommentare

User #5753 (nicht angemeldet)

Aber Steuervergünstigungen für die Reichen werden von den Rechten gutgeheissen.

User #4944 (nicht angemeldet)

Die Ausbeutung geht weiter...

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