Ramadan-Absenzen: Lehrer wollen Planung anpassen
Fasten im Ramadan entbindet die Schüler nicht von der Schulpflicht. Dennoch kommt es zu Absenzen und müden Schülern. Beide Seiten plädieren für den Dialog.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ramadan ist für praktizierende Muslime eine besondere Zeit.
- Das spüren auch die Schulen. Einige Kinder fehlen oder sind müde.
- Für das Zuckerfest sehen viele Kantone Dispensationen vor.
Eine Oberstufen-Lehrerin aus dem Aargau berichtet Nau.ch, dass aus ihrer Klasse während des Ramadan auffallend viele Schüler immer wieder mal «krank» sind. Sie vermutet, dass der Fastenmonat dahinter steckt. «Beweisen kann ich es allerdings nicht», so die 27-Jährige.
Eine Turn- und Schwimmlehrerin aus dem Kanton Bern erzählt, dass auch bei ihr während des Ramadan Kinder dem Schwimmunterricht fernbleiben. Im Turnunterricht würden sie teilweise auch nicht mitmachen. Oder einfach jene Übungen oder Spiele, die nicht so streng seien.
«Krass finde ich, dass zum Teil sogar Kinder aus der 3. oder 4. Klasse den Ramadan praktizieren. Oder vielleicht brauchen sie es auch nur als Ausrede, um nicht in den Schwimmunterricht kommen zu müssen», so die 41-Jährige mit einem Augenzwinkern.
Gibt es während des Ramadan tatsächlich mehr Absenzen von Schülerinnen und Schülern als sonst?
Dem Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) liegen keine systematischen statistischen Daten dazu vor, wie dessen Leiter Pädagogik, Dr. Beat A. Schwendimann, gegenüber Nau.ch erklärt.
Aber: «Rückmeldungen aus der Praxis deuten darauf hin, dass punktuelle Absenzen vor allem am Fest des Fastenbrechens – dem Eid al-Fitr/ Zuckerfest – auftreten, jedoch nicht flächendeckend während des Fastenmonats», so Schwendimann.
Das tägliche Fasten an sich sei jedoch gemäss Erkenntnissen des Lehrerverbands und gemäss Rückmeldungen von Lehrpersonen kein primärer Grund für Unterrichtsabsenzen.
Es könne aber zu verminderter Leistungsfähigkeit führen. Vor allem bei Prüfungen und körperlich anstrengenden Aktivitäten wie Sporttagen oder Exkursionen, so der Leiter Pädagogik LCH.
Hierbei müssten muslimische Schülerinnen und Schüler lernen, ihre religiösen Praktiken so zu organisieren, dass sie trotz Ramadan leistungsfähig bleiben und der Schulpflicht nachkommen können.
«Im Gegenzug versuchen auch Schulen ihre Planung zu anzupassen, dass man gegenseitig akzeptierbare Lösungen findet», so das LCH-Geschäftsleitungsmitglied.
Muslime begrüssen «unkomplizierte» Dispens
Für eine gegenseitige Rücksichtnahme plädiert auch die Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz (Fids). So stelle sie keine Forderungen. «Wir begrüssen jedoch, dass es in vielen Kantonen bereits heute möglich ist, Schülerinnen und Schüler an hohen religiösen Feiertagen wie dem Eid al-Fitr unkompliziert zu dispensieren.»
Für viele Familien habe dieser Tag eine vergleichbare Bedeutung wie andere religiöse Feiertage in der Schweiz. «Solche Lösungen tragen zur gelebten Zugehörigkeit bei und werden von uns entsprechend geschätzt.»

Beim erlaubten Fehlen im Sportunterricht oder für Prüfungen sei Augenmass entscheidend, so das Medienteam des Fids. «Ein genereller Dispens ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Wenn ein Kind gesund und leistungsfähig ist, kann es grundsätzlich auch während des Ramadans am regulären Unterricht teilnehmen inklusive Sport und Prüfungen.»
Gleichzeitig gelte: «Das Fasten ist im Islam an die individuelle Fähigkeit gebunden. Es wird grundsätzlich erst ab der Pubertät verpflichtend und auch dann nicht für alle Jugendlichen gleich.»
Schulpflicht hat Vorrang
Rechtlich gesehen sei ein Fernbleiben vom Unterricht aufgrund des Fastens nicht zulässig, führt Dr. Beat A. Schwendimann aus. «Es gilt die Schulpflicht, welche gegenüber religiösen Vorschriften Vorrang hat.»
Ausnahmen bestünden lediglich für hohe religiöse Feiertage wie eben Eid al-Fitr/Zuckerfest, bestätigt er. «Für welche die meisten Kantone in ihren Volksschulverordnungen Dispensationen vorsehen.»

Oder es würden die kantonal verankerten «Jokertage» dafür genutzt. Diese bedürfen keiner Begründung.
Schwendimann betont: «Ein ganztägiges oder regelmässiges Fernbleiben während des gesamten Monats widerspricht dem Bildungsauftrag.»
«Vertrauen statt pauschale Ansätze»
Ramadan und Schule seien kein Widerspruch, das betont auch die Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz. Sie würden aber Dialog, Vertrauen und differenzierte Lösungen statt pauschaler Ansätze erfordern.
Die bestehenden Instrumente wie kantonale Feiertagsregelungen und Jokertage bieten aktuell gemäss Beat A. Schwendimann «ausreichend Spielraum für eine pragmatische Lösung.» Entsprechend sehe der LCH derzeit keinen Bedarf für neue nationale Regelungen.
Wichtig sei eine koordinierte Information über die Vorrangstellung der Schulpflicht, betont er. «Integration gelingt dann, wenn die Schule als gemeinsamer Lebensraum erfahren wird, in dem klare Regeln gelten, aber auch Raum für gegenseitiges Verständnis und die Aufklärung über kulturelle Phänomene besteht.»
















