Zürcher Regierungsrat will Kompostbestattung vorerst nicht zulassen
Für die Zürcher Regierung ist die Zeit noch nicht reif für die Einführung der Kompostbestattung. Unter anderem fehlten derzeit objektive und verlässliche wissenschaftliche Daten zur so genannten Re-Erdigung. Sie lehnt eine entsprechende Einzelinitiative ab.

Er könne sich Re-Erding für seine eigene Bestattung gut vorstellen. Der Körper werde zur Basis für neues Leben. Re-Erding sei technologisch und politisch reif für die Einführung, schrieb ein Mitglied der GLP Senioren in der von ihm eingereichten Einzelinitiative, welche das Kantonsparlament im Februar 2025 vorläufig unterstützt hatte.
Anders sieht dies aber die Regierung: In einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht an das Parlament hält sie fest, dass für diese neue Bestattungsform zwingend weitere spezifische Abklärungen notwendig seien. Offene Fragen bestünden etwa bei der Umweltverträglichkeit, der technischen Sicherheit, der Seuchenprävention, der Ethik sowie beim Umgang mit den Überresten und der organisatorischen Umsetzung.
Bei der Re-Erdigung oder auch Terramation werden Verstorbene in einem Metall-«Kokon» auf ein Bett aus Stroh, Heu, Kräutern und Blumen gelegt, wobei sie mit diesem Material auch zugedeckt werden. Dann wird der «Kokon» geschlossen. Die Mikroorganismen, die im pflanzlichen «Bett» und im Körper leben, zersetzen den Körper innert 40 Tagen zu Komposterde.
Übrig bleiben – wie bei der Erdbestattung – die Knochen, die gemahlen und der neuen Erde beigemischt werden. Diese Erde wird dann beispielsweise auf dem Friedhof wiederverwendet.
Die Bestattungsform stösst bei der Regierung auf Zurückhaltung. Sie verweist darauf, dass die erlaubten Erdbestattung und Kremation im Kanton Zürich seit Jahren etabliert seien. Auf den Friedhöfen des Kantons Zürich herrsche zudem kein Platzmangel.
«Demzufolge besteht auch keine sachliche Notwendigkeit, ohne vertiefte Abklärungen im Kanton Zürich eine zusätzliche, gesellschaftlich noch nicht anerkannte und wissenschaftlich bisher nicht ausreichend erforschte Bestattungsart einzuführen», fasst die Regierung ihre ablehnende Haltung zusammen.
Sei betont aber auch, dass das Amt für Gesundheit die laufenden Pilot- oder Forschungsprojekte in Schleswig-Holstein zur Re-Erdigung und im Kanton Waadt zur Humusation verfolge. Sie will die daraus gewonnen Erkenntnisse abwarten und vertieft prüfen, bevor über die Zulassung von entsprechenden Pilotprojekten im Kanton Zürich entschieden werden kann.
Weiter ist diese Einzelinitiative für die Regierung «widersprüchlich formuliert»: Sie fordere die definitive Einführung der Re-Erdigung im Kanton Zürich nach spätestens 20 Jahren. Die Zeit davor werde als Pilotphase bezeichnet, die wissenschaftlich begleitet werden soll. Die Regierung kritisiert, dass die Initiative die Einführung der Re-Erdigung bereits vorwegnehme und deshalb kein echtes Pilotprojekt vorsehe.
Und schliesslich verweist die Regierung auf die Zuständigkeiten: Für Pilotprojekte zu neuen Bestattungsformen seien die Gemeinden verantwortlich, nicht der Kanton. Als nächstes kommt die Vorlage in den Kantonsrat.
Anders tönt der Tenor bei der Stadt: Diese zeigt Interesse daran, mit der Kompostbestattung, der so genannten Terramation, eine ökologische Alternative zu prüfen. «Ich bin überzeugt, dass die Terramation eine nachhaltige und zeitgemässe Ergänzung zu den bestehenden Bestattungsformen ist», führte Rolf Steinmann, Fachexperte für Bestattungen bei der Stadt Zürich, im vergangenen Juli gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus.
Noch müssten jedoch wissenschaftliche Daten gesammelt werden, die überzeugend und glaubhaft seien. Damals sagte er: «Wir träumen davon, dass wir nächstes Jahr mit der wissenschaftlichen Datenerhebung starten können.»
Steinmann sieht die Re-Erdigung als ökologischere Alternative zur Kremation und zur Erdbestattung. Die Kremation verbrauche viel Energie und verursache Schadstoffe, während bei Erdbestattungen ungünstige Bodenverhältnisse den natürlichen Verwesungsprozess verhindern können.
In Deutschland ist Re-Erding seit Jahren ein Thema, auch auf politischer Ebene. Mehrere Bundesländer haben diese Bestattungsform allerdings bereits verboten. Erlaubt ist das Leichen-Kompostieren bisher nur in Schleswig-Holstein. Die Idee stammt ursprünglich aus den USA.






