Abstimmung

Radarfalle in Baden: Fällt jetzt der letzte fixe Blitzer?

Melissa Burkhard
Melissa Burkhard

Baden,

Das Aargauer Stimmvolk hat die Initiative «Blitzerabzocke stoppen» angenommen. Nun streiten Gegner und Befürworter über den letzten fixen Blitzer im Kanton.

Der letzte fixe Blitzer im Kanton Aargau steht in Baden.
Der letzte fixe Blitzer im Kanton Aargau steht in Baden. - Screenshot Google Street View

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Aargau wurde die Initiative «Blitzerabzocke stoppen» angenommen.
  • Fest installierte Radaranlagen müssen neu vom Regierungsrat bewilligt werden.
  • Der einzige fixe Blitzer im Kanton steht in Baden.
  • Die Initianten fordern nun, dass dieser Blitzer sofort abgestellt wird.

Der Aargau wird zum ersten Schweizer Kanton, der Blitzer praktisch verbietet. Am Sonntag sagte die Stimmbevölkerung Ja zur Initiative «Blitzerabzocke stoppen». 56 Prozent stimmten für die Vorlage der Jungfreisinnigen.

Der Einsatz von fixen Blitzern wird nun massiv eingeschränkt. Fest installierte Radaranlagen dürfen künftig nur noch mit Bewilligung des Regierungsrats aufgestellt werden. Semistationäre Geräte können maximal 72 Stunden am gleichen Standort bleiben.

Im Kanton Aargau bleiben Blitzer-Anlagen eine Ausnahme: Das Volk hat eine Initiative für eine kantonale Bewilligungspflicht gutgeheissen. (Symbolbild)
Blitzer müssen im Kanton Aargau neu vom Regierungsrat genehmigt werden. (Symbolbild) - Keystone/URS FLUEELER

Derzeit steht nur noch eine einzige fixe Radaranlage im Kanton. Sie befindet sich in Baden an der Gstühl-Kreuzung. Ob dieser letzte Blitzer nun ebenfalls verschwinden muss, ist heftig umstritten, wie SRF berichtet.

Initianten fordern sofortigen Stopp

Für die Initiantinnen und Initianten ist klar: Der Blitzer in Baden ist ab sofort illegal und muss weg. Das Votum des Volkes sei eindeutig gewesen.

Tim Voser, Präsident des Initiativkomitees, erklärt gegenüber SRF: «Um den Volkswillen zu achten, muss man diese Anlage sofort abstellen.»

blitzer
Für feste Radarfallen gibt es im Aargau künftig strenge Regeln. (Symbolbild) - pixabay

Mitte-Grossrat Harry Lütolf, Gegner der Initiative, widerspricht. «Wenn eine Anlage unter altem Recht bewilligt wurde, dann gilt die sogenannte Besitzstandswahrung», erklärt er.

Dieses Prinzip gelte auch bei Gesetzesänderungen. Als Vergleich nennt Lütolf das Baurecht. Dort müsse man bei Gesetzesänderungen auch nicht immer eine neue Bewilligung beantragen.

Der Politiker richtet sich direkt an die Initianten. «Diese Radaranlage in Baden wurde rechtsgültig installiert und darf bleiben. Es gibt keinen Grund, deswegen beim Regierungsrat anzuklopfen», betont Lütolf.

Regierungsrat setzt auf Übergangszeit

Die Entscheidung liegt letztlich bei Regierungsrat Dieter Egli. Der Aargauer Polizei- und Sicherheitsdirektor hat bereits Stellung bezogen: «Die neue Gesetzesbestimmung gilt ab dem 1. Januar 2027, bis dahin kann die Anlage in Baden weiterlaufen», teilt er gegenüber SRF mit.

Sollten feste Blitzer schweizweit abgeschafft werden?

Für die Zeit nach 2027 kündigte Egli weitere Schritte an. Der Regierungsrat werde eine Verordnung ausarbeiten. Diese soll regeln, wie mit Gesuchen für fixe Radaranlagen umgegangen wird.

Stadt Baden will den Blitzer weiterlaufen lassen

Markus Schneider, Stadtammann von Baden, kündigte an, die Anlage dieses Jahr weiterlaufen zu lassen. Baden könnte basierend auf der angekündigten Verordnung eine Bewilligung beantragen. Damit könnte der umstrittene Blitzer auch 2027 in Betrieb bleiben.

Was während eines laufenden Bewilligungsverfahrens gilt, bleibt jedoch unklar. Falls der Prozess zu Jahresbeginn noch nicht abgeschlossen ist, herrscht Rechtsunsicherheit.

Interessant ist das Abstimmungsverhalten der Badener Bevölkerung. Die Stadt als Standortgemeinde des einzigen fixen Blitzers lehnte die kantonale Initiative ab. Seit der Installation der Anlage ist die Zahl der Verkehrsübertretungen zurückgegangen, schreibt SRF.

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Kommentare

Luxy-1

Dieser Blitzer hätte gar nie aufgestellt werden dürfen.

User #1164 (nicht angemeldet)

wohl erher nicht, denn als die damals installierten Anlagen monziert wurden, lag eine Baubewilligung, welche dafür nötig war, vom Regierungsrart vor und diese Bewilligung läuft erst ende Jahr ab. Bis dahin wierden auch bei der einzigen Anlagen dieser Art weiterhin Schnellfahrer zur Kasse gebeten

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