Dreister Dieb klaut Velo aus Keller und landet im Netz
Trotz Videoüberwachung und Veloschloss wird in Spreitenbach AG ein Velo gestohlen. Die Polizei und der Besitzer fahnden nun nach dem Velo – und dem Velodieb.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Nacht auf Montag wird in Spreitenbach AG ein Velo aus einem Velokeller gestohlen.
- Dieser ist sogar videoüberwacht, das Velo zudem abgeschlossen.
- Vom Velo fehlt trotz Fahndung durch die Polizei und einem Post auf Facebook jede Spur.
Wer ein Velo besitzt, kennt es nur zu gut: Nutzt man es und parkiert es irgendwo draussen, ist es unter Umständen nicht mehr da, wenn man nach Hause will.
Doch im eigenen Zuhause ist der Drahtesel normalerweise sicher. Jedenfalls dann, wenn er drinnen gelagert und zusätzlich mit einem Schloss gesichert wird.
Nicht so in einem Fall, der sich in Spreitenbach AG zugetragen hat. Dort bricht ein dreister Dieb in einen videoüberwachten Raum ein, bricht ein Schloss auf und nimmt ein Velo mit!
Velo-Besitzer fahndet auf Facebook nach dem Dieb
Das will der Besitzer des Velos nicht auf sich sitzen lassen. Er meldet den Diebstahl – inklusive Videoaufzeichnung – Der Polizei.
Doch damit nicht genug: Er postet Bilder der Überwachungskamera unverpixelt auf Facebook – und fahndet selbst nach Dieb und Velo.

Nau.ch hat bei der Kantonspolizei Aargau nachgefragt und wollte wissen: Hat man den Täter gefunden?
Trotz Videoüberwachung kein Fahndungserfolg
«Nebst dem vorhandenen Videomaterial liegen der Kantonspolizei derzeit keine konkreten Hinweise auf die Täterschaft vor», so die Kapo Aargau.
Aber: «Das entwendete Fahrrad wurde im entsprechenden System zur Fahndung ausgeschrieben.»
Die Ermittlungen seien im Gang, heisst es von Seiten der Kantonspolizei Aargau weiter. Also: Trotz Videoüberwachung bisher kein Fahndungserfolg rund um das gestohlene Velo.
Facebook-Fahndung ist problematisch
Die Kapo Aargau mahnt zudem auch Opfer: «Die öffentliche Fahndung nach mutmasslichen Tätern ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Öffentliche Fahndungen in Eigenregie sind rechtlich nicht zulässig.»
Denn die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person – in diesem Falle die des Velodiebs – könnten dabei tangiert sein.
Kurz gesagt: Wer Bildmaterial eines Velodiebs auf Facebook stellt, kann sich strafbar machen.
Man rate Personen, die Bild- und Videomaterial einer Straftat hätten, diese der Polizei zur Verfügung zu stellen.
Gerne hätte Nau.ch auch mit dem Velobesitzer selbst gesprochen und ihn gefragt, ob sich auf seinen Aufruf auf Facebook jemand gemeldet hat. Doch eine Anfrage liess er unbeantwortet.












