Pro-Palästina-Aktivistin erscheint nicht vor Zürcher Gericht
Die Pro-Palästina-Aktivistin, die an unter anderem einer Farbaktion vor dem Kunsthaus Zürich teilnahm, ist am Freitag nicht vor dem Zürcher Bezirksgericht erschienen. Die Frau sei dispensiert, sagte der Richter.

Ebenfalls dispensiert waren Privatkläger und Staatsanwaltschaft. Anwesend war hingegen die Verteidigerin der Beschuldigten: Sie beantragte, die Verfahren mangels gültiger Strafanträge einzustellen und ihre Mandantin vollumfänglich von Schuld und Strafe freizusprechen.
Der 29-Jährigen werden mehrere Delikte vorgeworfen: Im November 2024 soll sie vor dem Kunsthaus Zürich eine Veranstaltung der Schweizerischen Vereinigung der Freunde des israelischen Museums gestört und rote Farbe auf den Boden geschüttet haben. Der Schaden belief sich laut Anklage auf rund 2500 Franken. Zudem soll sie an zwei Pro-Palästina-Sitzaktionen an der ETH Zürich im Mai 2024 teilgenommen und im April 2025 einen Tesla beschädigt haben.
Bedingte Geldstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau mehrfache Sachbeschädigung, üble Nachrede und mehrfachen Hausfriedensbruch vor. Sie beantragt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Franken sowie eine Busse von 900 Franken. Die Probezeit soll zwei Jahre betragen.










