Der Presserat hat die «NZZ am Sonntag» gerügt, weil ein Titel aktiv eine unbelegte Sklaverei behauptet.
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Das Redaktionsgebäude der NZZ. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Presserat hat eine Beschwerde gegen den Artikel teilweise gutgeheissen.
  • Grund dafür sei der Titel des Artikels: «Kubanische Ärzte versklavt».
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Im Artikel ist es lediglich um mögliche sklavenähnliche Zustände gegangen – der Titel hat jedoch «Kubanische Ärzte versklavt» gelautet: Damit habe die NZZ am Sonntag im Titel aktiv eine unbelegte Sklaverei behauptet, kritisiert der Presserat in einer Stellungnahme. Der Presserat hat deshalb eine Beschwerde gegen den Artikel über die kubanischen Ärztebrigaden vom Februar 2021 teilweise gutgeheissen, wie er am Freitagabend mitteilte.

Eine starke Zuspitzung im Titel erachtet der Presserat grundsätzlich als zulässig, wie er festhält. Doch dies nur, wenn in unmittelbarer Nähe eine Präzisierung erfolgt. Der Titel «Kubanische Ärzte versklavt» werde aber vorliegend durch den Untertitel «Havanna schickt Mediziner-Brigaden in alle Welt und kassiert dabei ab» nicht relativiert.

Deshalb habe die «NZZ am Sonntag» gegen den Journalistenkodex verstossen, heisst es in der Stellungnahme. Von dieser Kritik wird der Artikel explizit ausgenommen: Diesem sei eine Vermutung, aber keine Tatsache zu entnehmen. «Deshalb sieht der Presserat im Text keinen Verstoss gegen die Wahrheitspflicht.»

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