Wegen eines Nazivergleichs wurde «Prime News» vom Schweizer Presserat gerügt. Die Verwarnung hat dieser nun bestätigt.
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Ein Fotoreporter. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizer Presserat sprach eine Rüge gegen das Basler Online-Portal «Prime News» aus.
  • Nun hat der die Beschwerde wegen eines Nazi-Vergleichs noch einmal diskutiert.
  • Schlussendlich wurde die Rüge erneut bestätigt.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen das Basler Online-Portal «Prime News» noch einmal beraten und an seiner Rüge festgehalten: Der Vergleich der Israel-Boykott-Bewegung (BDS) mit der Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten verletze das Wahrheitsgebot des Journalistenkodex.

«Prime News» hatte die BDS-Bewegung als antisemitisch bezeichnet und in einem Zusatztext den Titel «Dafür steht BDS: Alter Judenhass in neuen Schläuchen» verwendet. Dagegen hatte ein Mitglied von BDS Beschwerde erhoben.

BDS
Anti-Israel protestevon der BDS-Bewegung. - Keystone

Der Presserat rügte «Prime News» weil der Artikel «wahrheitswidrig» Parallelen zwischen dem Judenhass der Nazis und den Aktivitäten der BDS gezogen habe. Zudem habe der Journalist den schweren Vorwurf des Judenhasses nicht begründet und relativiert. Dies hiess es bereits in der Rüge vom vergangenen Jahr.

Nun hat der Presserat den Fall noch einmal neu aufgerollt. Grund dafür war ein Postulatsbericht, der vergangenen Juni vom Bundesrat verabschiedet wurde und der dem Pressrat zur Zeit der Beratung noch nicht bekannt gewesen sei, teilte er am Freitag mit.

Der Bericht befasst sich mit den möglichen Anwendungsbereichen der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Laut Bundesrat kann diese rechtlich nicht bindende Definition in der Schweiz als Leitfaden dienen, um antisemitische Vorfälle zu identifizieren.

Presserat hält an Rüge fest

Der Presserat kam aber zum Schluss, dass die Arbeitsdefinition für die journalistische Praxis «nur ein bedingt taugliches Instrument» sei. Auch der Bundesrat halte fest, dass insbesondere die elf Beispiele der Arbeitsdefinition nicht als Checkliste missverstanden werden sollten, so der Presserat. Er hielt deshalb an der Grundlage für seinen Entscheid sowie an der gesprochenen Rüge fest.

Presserat
Laut Presserat sei die Recherche zwar «breit, aber mangelhaft» gewesen. - Keystone

Überarbeitet hat der Presserat jedoch vereinzelt Passagen in den Erwägungen der Stellungnahme. Der Presserat sei an den betreffenden Stellen über medienethische Überlegungen hinausgegangen und habe damit seinen Zuständigkeitsbereich verlassen, schrieb er.

Das Gesuch von «Prime News» um eine Revision des Entscheids nach der ersten Beurteilung hat der Presserat abgelehnt. Die erneute Beratung sei unabhängig davon erfolgt, hiess es.

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