Prämien-Schock: Das müssen Sie bei einem Kassen-Wechsel beachten

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Bis am 30. November müssen Wechselwillige ihre Krankenversicherung kündigen. Das BAG erklärt, was man dabei beachten muss.

    Krankenkasse
    Die Krankenkassenprämien steigen und steigen. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen, gerade wenn die Prämien steigen.
    • Bis Ende November muss die aktuelle Versicherung gekündigt werden.
    • Das BAG empfiehlt eine schriftliche Kündigung.

    Die Prämien steigen erneut, und das nicht wenig. Heute hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass sie im Schnitt um 8,7 Prozent zulegen.

    Wer nun die Krankenkasse wechseln will, muss die aktuelle Krankenversicherung bis zum 30. November kündigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, die Kündigung schriftlich vorzunehmen und sie eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.

    Auf diese Weise hat die oder der Versicherte einen Beweis für die Sendung in der Hand, schreibt das BAG in einem Faktenblatt zum Wechsel der Krankenkasse.

    Es rät auch, die Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken und sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse anzumelden.

    Bei Schulden ist der Wechsel nicht möglich

    Es ist zudem nicht nötig, vor dem Kassenwechsel eine Offerte des neuen Krankenversicherers einzuholen.

    Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse endet erst dann, wenn die neue Krankenkasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass die versicherte Person bei ihr ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes versichert ist. Dies muss sie auch der versicherten Person mitteilten.

    Eine Versicherte oder ein Versicherter kann aber die bisherige Krankenkasse trotz fristgerechter Kündigung nicht verlassen, wenn sie oder er Schulden bis Ende Jahr nicht beglichen hat.

    Wenn die Grundversicherung gekündigt wird, darf die Krankenkasse die versicherte Person nicht zwingen, eine allfällige Zusatzversicherung bei derselben Kasse ebenfalls zu kündigen.

    Andere Fristen für Zusatzversicherung

    Der Versicherte darf auch noch von sich aus die Zusatzversicherung kündigen. Für Zusatzversicherungen gelten in der Regel andere Kündigungsfristen als für die Grundversicherung. Diese Fristen sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers festgehalten.

    Denken Sie über einen Wechsel der Krankenkasse nach?

    Das BAG bietet einen Prämienrechner (http://www.priminfo.ch) an, mit dem sich Versicherte einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsangebote und Prämien verschaffen können. Damit kann auch der Spareffekt berechnet werden, welcher mit einem Kassenwechsel verbunden ist.

    Auf der Internetseite mit diesem Rechner finden sich auch Musterbriefe für die Kündigung der Grundversicherung und die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse.

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