Verwaltungsgericht stoppt Überbrückungshilfe der Stadt Bern
Die Überbrückungshilfe der Stadt Bern für Ausländerinnen, Ausländer und Sans-Papiers ist nicht gesetzeskonform. Das kantonale Verwaltungsgericht hat den Berner SVP-Politikern Thomas Fuchs und Janosch Weyermann Recht gegeben.

Die von der Stadt eigens eingeführte Finanzhilfe ist materiell als reguläre Sozialhilfe einzustufen. Zu diesem Schluss kommt das Gericht in einem Mitte September gefällten Urteil.
Es wies damit eine Beschwerde der Einwohnergemeinde Bern ab. Weil das Bundesrecht zwingend vorschreibe, dass Sozialhilfebezüge den zuständigen Behörden gemeldet werden müssten, verstosse das Berner Modell gegen übergeordnetes Recht, urteilte das Gericht. Durch die Abwicklung über eine kirchliche Fachstelle sollte genau diese Meldepflicht umgangen werden.
Die Stadt lancierte die Überbrückungshilfe Anfang 2023 als Pilotprojekt. Gegen die Verlängerung dieser Hilfe erhob die SVP Beschwerde. Das erstinstanzliche Regierungsstatthalteramt gab ihr recht, worauf die Stadt den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzog.






