Die Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer werden nicht erhöht. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat lehnten dies ab.
Die Gegnerinnen und Gegner höherer Abzüge argumentierten, der Bund könnte Steuerausfälle nicht verkraften. (Themenbild)
Die Gegnerinnen und Gegner höherer Abzüge argumentierten, der Bund könnte Steuerausfälle nicht verkraften. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer werden nicht erhöht. Nach dem Ständerat hat es am Dienstag auch der Nationalrat abgelehnt, auf eine entsprechende Vorlage einzutreten.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 103 zu 73 Stimmen bei acht Enthaltungen. Der Ständerat hatte schon in der Wintersession 2022 Nichteintreten beschlossen. Nun ist die Vorlage vom Tisch.

Bundesrat lehnte Idee ab

Mit der Gesetzesänderung setzte der Bundesrat eine vom Parlament überwiesene Motion des Waadtländer SVP-Nationalrats Jean-Pierre Grin um – er selbst lehnte die Idee ab.

Vorgesehen war, den maximalen Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien für Alleinstehende von 1800 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare sollte neu ein Pauschalabzug von 6000 statt 3600 Franken möglich sein und für Kinder oder unterstützungsbedürftige Personen neu einer von 1200 statt 700 Franken.

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