Postauto

Post darf freigestellter Postauto-Führung die Boni blockieren

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Bern,

Darf der freigestellten Postauto-Geschäftsführung die Boni blockiert werden? Ja, sagt das Regionalgericht Bern-Mittelland in einem ersten Urteil.

Post durfte Postauto-Führung die Boni blockieren: Postauto in Seelisberg UR. (Archivbild)
Post durfte Postauto-Führung die Boni blockieren: Postauto in Seelisberg UR. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Post darf Boni der freigestellten Postauto-Führung blockieren.
  • Das Regionalgericht Bern-Mittelland fällte ein erstes Urteil zur Affäre.
  • Das Ex-Kader kann gegen das Urteil rekurrieren, Kläger muss Kosten tragen.

Nach dem Auffliegen der Postauto-Affäre um fälschlich bezogene Subventionen hat die Post die nicht ausbezahlten Boni der damals freigestellten Postauto-Geschäftsführung zu Recht blockiert. Das entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland im ersten Urteil zur Affäre.

Es wies damit eine Klage eines ehemaligen Kadermitarbeiters von Postauto ab, wie Schweizer Radio SRF am Mittwochabend meldete. Das Urteil liegt auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Der Ex-Kader kann gegen das Urteil beim Kantonsgericht und später beim Bundesgericht rekurrieren.

Das erstinstanzliche Gericht verteilte die Klägerseite auch zur Übernahme der Gerichtskosten von rund 18'000 Franken. Der Post muss der Kläger eine Parteienentschädigung von 45'450 Franken zahlen.

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