Das steckt hinter der Welle an Produkte-Rückrufen
2026 werden ungewöhnlich viele Produkte zurückgerufen. Ein Teil lässt sich durch eine Schwerpunktaktion der Kantone erklären.

Das Wichtigste in Kürze
- Allein in der letzten März-Woche gab es 15 Meldungen.
- Das sei teilweise wohl eine zufällige Häufung, heisst es bei den Behörden.
- Ein Teil davon geht aber aufs Konto von illegalen Weichmachern in Plastik.
Pro Monat wurden in der Vergangenheit in der Schweiz drei, vier oder fünf Produkte zurückgerufen: Stromschlaggefahr wegen fehlerhafter Verkabelung, Erstickungsgefahr für Kinder wegen verschluckbarer Kleinteile, Unfallgefahr wegen Materialfehlern. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) veröffentlicht diese Rückrufe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen.
In den letzten Wochen ist allerdings eine wahre Welle an Produkterückrufen zu beobachten: Allein in der letzten März-Woche gab es 15 Meldungen. Im ersten Quartal 2026 schon beinahe so viele wie sonst in einem ganzen Jahr.
Zufällige Häufung?
So hat das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) etwa das Elektro-Rechaud «Elegance» zurückgerufen, oder bestimmte Nymåne-Wandleuchten von Ikea. Warum es dieses Jahr eine Häufung gebe, könne man nicht erklären: Die betreffenden Rückrufe seien jeweils von den Herstellern freiwillig eingereicht und umgesetzt worden.

Head-Skischuhe, E-Scooter von Acer und diverse Kletter-Artikel hat die Beratungsstelle für Unfallverhütung zurückgerufen. Auch hier verweist man auf Anfrage darauf, dass es sich grösstenteils um Meldungen von Herstellern selbst handle: «Die Häufung dieser Meldungen ist zufällig.»
Gesundheitsgefährdende Weichmacher
Kein Zufall sind die unüblich vielen Rückrufe, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verbreiten liess. Sie sind alle nicht von den Herstellern selbst, sondern von kantonalen Stellen ausgelöst. Und bei allen geht es um Plastik mit illegalen Weichmachern.
Von der Kinder-Malmatte über Regenbekleidung zum Lesebrillen-Etui und Sex-Toys: Bei all diesen Artikeln hat die Schwerpunktaktion der kantonalen Chemikalien-Fachstellen verbotene Phthalate, wie die Weichmacher korrekt heissen, festgestellt.
Weichmacher (Phthalate)
Phthalate werden vor allem in PVC, aber auch anderen Kunststoffen als Weichmacher eingesetzt. Typischerweise finden sie in Folien, Schläuchen und Kabeln, Bodenbelägen, aber auch in Nagellack, Haarsprays und anderen Kosmetikartikeln Verwendung.
Sie können durch Einnahme via Nahrungsmittel und dessen Verpackungsmaterial, Einatmen oder Hautkontakt in den Körper gelangen.
Phthalate sind gesundheitlich problematisch: Einige können unter anderem die Fortpflanzungsfähigkeit stören bis hin zu Unfruchtbarkeit oder Übergewicht und Diabetes verursachen. Weil sie wie Hormone wirken, stören sie die Entwicklung von Föten und Kindern. Auch stehen sie im Verdacht, Brustkrebs und andere Krebsarten auszulösen.
Koordiniert wurde die Kampagne durch das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt, erklärt Mediensprecherin Anne Tschudin. Rund 1700 Kunststoffartikel seien untersucht worden, etwa sieben Prozent enthielten illegale Weichmacher. Bei weiteren zwei Prozent der Produkte konnte eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden, weshalb Rückrufe angeordnet wurden.
Wohl aus China, aber nicht von Temu
Weil die Probenahme und Analyse gestaffelt erfolgte, erstrecken sich die Rückrufe von Herbst 2025 bis Frühling 2026. Abgesehen von den Rückrufen lassen sich aus der Aktion aber auch weitere Schlussfolgerungen ziehen.
Denn: «In der EU und in der Schweiz ist die Verwendung besorgniserregender Phthalate verboten», erklärt Tschudin. Deshalb sei es naheliegend, dass die beanstandeten Produkte aus dem Fernen Osten stammten. Ein Hinweis darauf dürfte auch sein, dass bei einigen Rückrufen nicht das Produkt selbst, sondern der Verpackungsbeutel verbotene Weichmacher enthielt.

Obwohl bei chinesischen Billigst-Plattformen wie Shein oder Temu bestellte Produkte jeweils auch nicht über alle Zweifel erhaben sind: Damit haben die aktuellen Produkterückrufe nichts zu tun. Es seien einzig Produkte im Schweizer Detailhandel getestet worden. Bei Privatimporten hätten die Kantone auch gar keine rechtliche Kompetenz, betont Anne Tschudin.
Dunkelziffer wohl hoch
Was aber nicht heisst, dass bei Temu- und Shein-Bestellungen deshalb keine Weichmacher zu finden wären – sofern man testen würde. Zwar ist die Schwerpunktaktion der Kantone nun vorüber: «Es ist höchstens mit noch ein paar Rückrufankündigungen im Rahmen der Kampagne zu rechnen.»
Vorsicht scheint dennoch geboten. Denn, präzisiert Tschudin: «Aufgrund der hohen Zahl der untersuchten Produkte kann davon ausgegangen werden, dass die Beanstandungsquote repräsentativ ist für die aktuelle Marktsituation in der Schweiz.»
Was dann heissen würde: In rund zehn Prozent der PVC- und anderen Plastik-Produkten in Schweizer Ladenregalen hat es vermutlich problematische Weichmacher drin. Bei privat aus Fernost importierten Schnäppchen dürfte dieser Anteil kaum tiefer sein.
Ob sich die Welle an Produkterückrufen aus anderen Gründen als Weichmacher-Belastung fortsetzt, wird sich erst noch weisen müssen.












