Gesetz

Berner Polizeigesetz: Bodycam wird aus dem Gesetz gestrichen

Keystone-SDA
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Bern,

Das Bundesgericht erachtet die Regelung zur Bodycam im Berner Polizeigesetz als unzulässig. Die Bestimmung zielt auf die Strafverfolgung ab, darf aber nur präventiv eingesetzt werden. Deshalb wird der Gesetzesartikel aufgehoben.

Ein umstrittener Punkt im Berner Polizeigesetz ist die Anordnung von Videoüberwachung in Gemeinden. (Themenbild)
Ein umstrittener Punkt im Berner Polizeigesetz ist die Anordnung von Videoüberwachung in Gemeinden. (Themenbild) - KEYSTONE/DPA/SHIREEN BROSZIES

Ebenso unzulässig ist die Speicherung von Nichttreffern in den Datenbanken bei der automatisierten Fahrzeugfahndung. Andernfalls findet laut Bundesgericht eine unverhältnismässige Datenspeicherung statt. Die sofortige Löschung muss laut Gericht zwingend im Gesetz festgehalten werden.

Kritisch wird die Erstellung eines Fotos der Fahrzeuginsassen erachtet, wenn die Abgleichung des Kontrollschildes in den Datenbanken einen Treffer ergibt. Dies sei ein schwerer Grundrechtseingriff. Deshalb dürfe ein Foto nicht in Bagatelldelikten gemacht werden. Dieser Artikel wird deshalb aufgehoben.

Kommentare

User #9149 (nicht angemeldet)

Keine Strafverfolgung? Der Bund will das nicht? Sind wir schon so weit gesunken?

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