Wegen Betrug sind 30 Millionen Franken aus der Sammelstiftung First Swiss Pension Fund entwendet worden. Für zwei Personen wurde eine Freiheitsstrafe verhängt.
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Wer die Regelung missachtet, muss mit einer hohen Busse rechnen. - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Der First Swiss Pension Fund hatte gegen die Eidgenossenschaft geklagt.
  • Das Bundesgericht hat die Klage der BVG-Sammelstiftung jedoch abgelehnt.
  • Laut dem Bundesgericht ist die Aufsicht des Bundesamts ihren Verpflichtungen nachgegangen.
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Das Bundesgericht hat eine Schadensersatzklage der BVG-Sammelstiftung First Swiss Pension Fund gegen die Eidgenossenschaft abgewiesen. Die Aufsicht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ist laut Gericht seinen Verpflichtungen als Aufsichtsorgan nachgekommen.

Wegen betrügerischer Machenschaften von Stiftungsräten flossen rund 30 Millionen Franken aus der Sammelstiftung First Swiss Pension Fund.

Freiheitsstrafe für zwei Personen

Zwei Personen wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie haften solidarisch für die verschwundenen Gelder. Ebenso weitere Verantwortliche, die Revisionsstelle und der damalige BVG-Experte der Stiftung.

Die Stiftung wird derzeit liquidiert. Vom Bund verlangte sie rund 24 Millionen Franken Schadenersatz. Das, weil ihr aufgrund der unzureichenden Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde ein Schaden entstanden sei.

bundesgericht
Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne entschied klar gegen die Beschwerde des Fahrlehrers. - Keystone

Die Vertreter der Stiftung kritisieren im Wesentlichen: Die Aufsicht habe zu wenig Informationen zu den Finanzen verlangt und nicht entschieden genug gehandelt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen und bestätigt damit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Lausanner Richter führen in ihren Erwägungen aus, die Aufsichtsstelle sei ihren gesetzlich vorgegebenen Pflichten nachgekommen. Es hätten keine Hinweise für Unregelmässigkeiten bestanden, denen sie hätte nachgehen müssen.

Aufsichtsbehörde wird erst nach BVG-Experte und Revisionsstelle aktiv

Das Bundesgericht weist in seinem Urteil mehrmals auf die sogenannte Kontrollpyramide hin. Gemäss dieser Pyramide wird die Aufsichtsbehörde erst tätig, wenn die Revisionsstelle und der BVG-Experte ihre Aufgaben wahrgenommen haben. Alternativ, wenn sie diese offensichtlich vernachlässigt haben.

Die Sammelstiftung First Swiss Pension Fund wurde im Frühling 2003 errichtet. Ende November 2003 wurde sie als Vorsorgestiftung mit nationalem Charakter unter die Aufsicht des BSV gestellt.

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