Der Springreiter Paul Estermann wurde wegen Tierquälerei verurteilt. Sein Verteidiger fordert einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe.
Paul Estermann
Paul Estermann mit seinem Pferd «Castlefield Eclipse» an den Olympischen Spielen in London 2012. - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Berufungsprozess fordert die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe für Paul Estermann.
  • Dieser wurde im November 2019 wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt.
  • Die Verteidigung plädiert für einen Freispruch.

Springreiter Paul Estermann hat sich am Berufungsprozess vor dem Kantonsgericht Luzern gegen den Vorwurf gewehrt. Er soll zwei Wettkampfpferde mit der Peitsche verletzt zu haben. Die erste Instanz habe ein willkürliches Urteil gefällt.

Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen eine Verschärfung der Strafe. Milde sei fehl am Platz, sagte der Staatsanwalt.

Estermann habe während des gesamten Verfahrens weder Reue gezeigt noch Verantwortung für sein Handeln übernommen. So habe er vor Gericht ausgesagt, er würde alles wieder gleich machen.

Paul Estermann Tierquälerei
Das Bezirksgericht Willisau LU hat entschieden: Paul Estermann wurde wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. - Keystone

Der 57 Jahre alte Estermann war im November 2019 vom Bezirksgericht Willisau LU wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurtilt worden. Die Strafe lautete bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und eine Busse von 4000 Franken. Der Staatsanwalt forderte, die Strafe auf 120 Tagessätze und die Busse auf 4800 Franken zu erhöhen.

Paul Estermann kann Sanktionen des Pferdesportverbands erhalten

Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch. Paul Estermann riskiert bei einer rechtskräftigen Verurteilung Sanktionen durch den Pferdesportverband.

Seit der erstinstanzlichen Verurteilung «hänge er mit den Beinen in der Luft», sagte Estermann vor dem Kantonsgericht. Er gehöre wegen des Drucks des Verbands und der Medien nicht mehr dem Kader an. Er reite mit jüngeren Pferden an kleineren Turnieren und versuche, wieder etwas aufzubauen. Dies sei aber schwierig, denn er wisse nicht, wie es weitergehe mit dem «Ärger».

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Paul Estermann auf «Castlefield Eclipse», das ebenfalls der Tierquälerei zum Opfer fiel. - Keystone

Opfer der mutmasslichen Tierquälereien waren die Stute «Castlefield Eclipse» und der Wallach «Lord Pepsi». Estermann sagte vor dem Kantonsgericht, er sei zwar mit diesen beiden Pferden gesprungen. Geritten worden seien sie aber auch von anderen Personen.

Paul Estermann wurde vor dem Gericht zum Einsatz der Peitsche befragt. Er sagte, Pferde seien sensibel und würden Vertrauen benötigen, um Leistung zu erbringen, nicht die Peitsche. Die Gerte sei da, um zu optimieren. Es gehe nicht darum, mit der Peitsche dem Pferd Schmerzen zuzufügen, sondern es ein bisschen zu erschrecken.

Erstinstanzliche Verurteilung «willkürlich»

Estermanns Verteidiger bezeichnete in seinem Plädoyer die erstinstanzliche Verurteilung als «willkürlich». Der Bezirksrichter sei voreingenommen gewesen, der Grundsatz der Unschuldsvermutung ins Gegenteil gekehrt worden. Der Richter habe deplatzierte Voten zum Reitsport gemacht und sich von reisserischen Presseartikeln leiten lassen.

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Der Schweizer Springreiter Paul Estermann (links) und sein Anwalt auf dem Weg zum Kantonsgericht Luzern, wo ein Berufungsprozess wegen Tierquälerei bevorsteht, im Dezember 2020. - sda

Die Verurteilung beruht gemäss Verteidiger auf Beweisfotos von zweifelhaftem Wert und Aussagen von Zeugen, die den Ruf Estermanns schädigen wollten. Zudem habe dieser am angeblichen Tattag «Castlefield Eclipse» nicht geritten. Zu «Lord Pepsi» sagte der Verteidiger, Bagatellverletzungen würden im Reitsport vorkommen.

Staatsanwaltschaft von Schuld Estermanns überzeugt

Für den Staatsanwalt ist die Indizienkette für die Schuld Estermanns lückenlos. Die von der Verteidigung angezweifelten Fotos hätten nur das Verfahren ins Rollen gebracht, seien aber nicht die entscheidenden Beweisfotos. Die Zeugen seien glaubhaft. Mit jeder Einvernahme habe sich der Tatverdacht erhärtet.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Taktik des Verteidigers als Feldzug. Die Verteidigung versuche seit Beginn des Verfahrens mit Beschwerden und Anzeigen die Untersuchung zu torpedieren und die Behörden zu diskreditieren. Dies, um von den eigentlichen Vorwürfen abzulenken.

Das Urteil dürfte erst Ende Januar 2021 bekannt werden.

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