Paul Estermann gehört nicht mehr dem Schweizer Nationalkader an. Der Springreiter scheidet nach seinem Schuldspruch freiwillig aus dem Team aus.
Hat sich der Tierquälerei schuldig gemacht: Springreiter Paul Estermann. (Archivbild)
Hat sich der Tierquälerei schuldig gemacht: Springreiter Paul Estermann. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vergangene Woche wurde Estermann wegen vorsätzlicher Tierquälerei schuldig gesprochen.
  • Das Urteil des Bezirksgerichts Willisau LU ist noch nicht rechtskräftig.
  • Dennoch scheidet Estermann nun freiwillig aus dem Elite-Kader aus.

Der Springreiter Paul Estermann scheidet freiwillig aus dem Schweizer Elite-Kader aus. Dies, nachdem er letzte Woche vom Bezirksgericht Willisau LU der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig gesprochen worden war.

Der Austritt bedeutet, dass Estermann vorläufig nicht mehr für die Schweizer Equipe an Nationenpreisen und Championaten starten wird. Teilnahmen an nationalen und internationalen Wettkämpfen sind hingegen möglich. Dies heisst es in einer Mitteilung vom Schweizerischen Verband für Pferdesport.

Paul Estermann Tierquälerei
Das Bezirksgericht Willisau LU hat entschieden: Paul Estermann wurde wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. - Keystone

Übermässig mit der Peitsche traktiert

Der Luzerner Spitzenspringreiter Paul Estermann hat in den Augen des Richters zwei Pferde übermässig mit der Peitsche traktiert. Der 52-Jährige ist deshalb der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte habe die körperliche Integrität und Würde der beiden Pferde je mehrfach verletzt. Es liege eine mehrfache Tierquälerei vor, heisst es in der Kurzbegründung des Urteils, die das Bezirksgericht Willisau am Freitag veröffentlichte. Estermann wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

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