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Parlamentskommission organisiert Diskussion zur EU-Referendumsfrage

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Bern,

Eine Parlamentskommission hat am Freitag fünf Fachpersonen zur Referendumsfrage bei den EU-Verträgen angehört. Die vertretenen Positionen gingen teilweise diametral auseinander.

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Eine Parlamentskommission hat am Freitag fünf Fachpersonen zur Referendumsfrage bei den EU-Verträgen angehört. (Symbolbild) - keystone

Die Referendumsfrage soll klären, ob das von der Schweiz und der EU kürzlich unterzeichnete Vertragspaket dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstehen soll. Anders formuliert: Ersteres verlangt für eine Annahme das doppelte Mehr von Volk und Ständen, während bei Zweiterem bei einem zustande gekommenen Referendum einzig das Volksmehr erforderlich ist.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) lud zu diesem Zweck drei Juristinnen und Juristen, Astrid Epiney, Andreas Glaser und Stefan Schmid, einen Historiker, Oliver Zimmer, und einen Politologen, Adrian Vatter, zu einem Austausch ein. Dieser fand ausnahmsweise öffentlich statt. Die Fachpersonen erläuterten während rund dreier Stunden ihre Positionen und beantworteten Fragen.

Für Glaser war klar, dass das Abkommenspaket Verfassungscharakter habe und deshalb dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müsste. Insbesondere aufgrund der dynamischen Rechtsübernahme kam er zu diesem Schluss. Die Schweiz würde mit den neuen Verträgen in der «Pflicht» stehen, EU-Rechtsakte zu übernehmen. Das führe zu einer Änderung der Willensbildung.

Epiney war gegenteiliger Meinung. Aus ihrer Sicht beinhalten die Verträge keine supranationalen Elemente und wären daher nicht mit dem Staatsvertragsreferendum zu vereinbaren. Die Frage, ob es denn zulässig wäre, die Verträge dem Staatsvertragsreferendum zu unterstellen, verneinte sie.

Es gebe keine klare Rechtsgrundlage dafür. Weiter sei es auch nicht auf ein Verfassungsgewohnheitsrecht zurückzuführen, argumentierte sie. Das obligatorische Referendum anzuwenden, würde zu «Rechtsunsicherheit» führen.

Schmid sah einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem Vertragspaket, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit. Um diesen Konflikt aus dem Weg zu räumen, schlug er vor, die Verfassung mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen. Diese Übergangsbestimmung würde eine Verfassungsänderung bedeuten. Jede Verfassungsänderung braucht ein doppeltes Mehr.

Zimmer analysierte die Frage aus einer historischen Perspektive. Seiner Meinung nach basiert die Schweiz auf dem Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger dem Staat schenken. Sie würden vorwiegend einem «Gesetzgebungsstaat» höher vertrauen als einem «Richterstaat».

Zimmer sah die EU aufgrund des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Richterstaat. Die Schweiz hingegen sei ein Gesetzgebungsstaat. Letzteres sei historisch bedingt. Zimmer ging dafür bis ins 18. Jahrhundert und zu Napoleon zurück. Der im 19. Jahrhundert entstandene Föderalismus mit der dezentralen Machtteilung und das doppelte Mehr würden zu diesem Vertrauen beitragen.

Politologe Vatter analysierte vergangene Abstimmungen mit Blick auf das doppelte Mehr und mögliche Divergenzen zwischen dem Volks- und dem Ständemehr. Er nannte diese Divergenzen «Kollisionen».

Er stellte fest, dass hauptsächlich bevölkerungsarme, ländliche Deutschschweizer Kantone aus der Zentral- und Ostschweiz sowie Männer und ältere Generationen vom Ständemehr profitieren würden. Bevölkerungsreiche, städtische Kantone sowie Frauen und Jüngere würden öfter den Kürzeren ziehen.

Bei Europaabstimmungen bestünde «hohe Kollisionsgefahr», so Vatter. Laut ihm würde ein doppeltes Mehr nicht die demokratische Legitimation der Bilateralen III erhöhen, sondern das Risiko, dass Volk und Stände mehr «auseinanderfallen». Es gehe daher um die politische Frage, ob der föderale Ausgleich oder die demokratische Gleichheit der Stimmen stärker gewichtet werden solle.

Die SPK-S traf nach der Anhörung keinen Entscheid über die Referendumsfrage. Sie werde sich bei einer nächsten Sitzung die Position des Bundesrats anhören. Dieser sprach sich bereits vergangenes Jahr, gestützt auf ein Rechtsgutachten, für das fakultative Referendum aus.

Das letzte Wort bei dieser Frage hat das Parlament.

Kommentare

User #3769 (nicht angemeldet)

Mit dem fakultativen Referendum wird der Föderalismus ausgehebelt, da die Bevölkerungsschwachen Kantone so zu wenig berücksichtigt werden, also brauchts ein Volks- und Ständemehr bei einer solch wichtigen Abstimmung wie über die B III, die bei Annahme unsere direkte Demokratie schwächen wird! Die Gründer der CH waren sehr weitsichtig, im Gegensatz zu den heutigen Verwaltern in Bern!

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