Das Parlament will beim Trinkwasserschutz die Kantone zusätzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen Zuströmbereiche für mehr Grundwasserfassungen bestimmen, bei denen Gefahr durch Verunreinigung besteht. Der Bund soll die Kantone finanziell unterstützen.
Pestizid
80 Prozent des Trinkwassers in der Schweiz werden aus Grundwasser gewonnen. Es gilt für Chlorothalonil ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Dieser wird vielerorts überschritten. (Archivbild Wasserreservoir der Stadt Zürich) - sda - Keystone/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat hat am Mittwoch mit 130 zu 50 Stimmen eine abgeänderte Motion von Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) angenommen.

Sie verlangt, dass der Bund 40 Prozent des finanziellen Aufwands übernimmt, die den Kantonen durch die Verpflichtung entsteht.

Der Nationalrat hat als zusätzliche Bedingung eingefügt, dass die Arbeit bis Ende 2030 abgeschlossen sein muss, damit Geld fliesst. Die Kantone müssen zudem regelmässig über den Stand ihrer Arbeit berichten. Eine Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N) ist der Auffassung, dass diese Planungsvorschrift zum Grundwasserschutz beitragen kann.

Nach Angaben der Urek-N verfügen zurzeit etwa 60 der insgesamt 18’000 Grundwasserfassungen über einen Zuströmbereich. Gemäss der Motion sollen es nun deutlich mehr werden. Der Zuströmbereich soll für alle Fassungen vorgeschrieben werden, die von öffentlichem Interesse oder von regionaler Bedeutung sind.

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte, der Zuströmbereich sei ein wichtiger Teil einer Trinkwasserversorgung. Bestimmen müssen die Zuströmbereiche die Kantone. Das Trinkwasser sei der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen.

Die Motion soll den Gesetzesvorschlag ergänzen, mit dem die Risiken durch Pestizide für das Grundwasser vermindert werden sollen. Allerdings ist zwischen den Räten umstritten, ob die Angelegenheit in den Gegenvorschlag aufgenommen oder aber in einem separaten Verfahren und einer Vernehmlassung geregelt werden soll.

Dieser Vorschlag, den das Parlament in der laufenden Session bereinigt, ist formell zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbots-Initiative, soll dem Anliegen aber Wind aus den Segeln nehmen. Die abgeänderte Motion geht nun zurück an den Ständerat.

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