Das Parlament hat entschieden, dass die Nutzung von Corona-Tracing-Apps auf gesetzlichen Grundlagen beruhen muss. Wer eine solche App nutzt, tut das freiwillig.
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Sogenannte Contact-Tracing-Apps sollen die Corona-Pandemie eindämmen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/EPA/SASCHA STEINBACH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Benutzen einer Corona-Tracing-App muss auf einer gesetzlichen Basis beruhen.
  • Ausserdem muss die Nutzung einer Tracing-App freiwillig bleiben.
  • Wer Dienstleistungen anbietet, darf die Nutzung einer Tracing-App also nicht verlangen.

Das Parlament will, dass die Nutzung einer Corona-Tracing-App auf einer gesetzlichen Grundlagen beruht und freiwillig sein muss. Es soll beispielsweise nicht möglich sein, dass ein Restaurant Gäste nur bewirtet, wenn diese eine solche App nutzen.

Dienstleistungen dürften nicht an die App geknüpft werde, solches müsse in den Grundlagen klar geregelt sein, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH) im Namen der Staatspolitischen Kommission, die eine entsprechende Motion eingereicht hatte.

Der Nationalrat stimmte dieser Motion mit 127 zu 55 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Er wies einen Einzelantrag von Barbara Steinemann (SVP/ZH) auf Ablehnung ab. Der Ständerat hatte am Montag einen gleich lautenden Vorstoss angenommen.

Restaurant
Restarurants sollen die Nutzung der App nicht verlangen dürfen. - dpa-infocom GmbH

Die Motionen fordern auch, dass nur technische Lösungen zugelassen werden, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern. Eine solche Schweizer Lösung - die App DP-3T, die von den beiden ETH mitentwickelt wird - soll bis zum 11. Mai fertiggestellt werden.

Sie verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist und informiert die betroffene Person, dass sie sich infiziert haben könnte. Sie müsste sich dann in Quarantäne begeben.

Tests ohne gesetzliche Grundlage möglich

In einer ersten Phase könne eine solche App ohne spezifische gesetzliche Grundlage getestet werden, sagte Kommissionssprecher Damien Cottier (FDP/NE). Dies sei im Datenschutzgesetz so geregelt. Nach der Testphase brauche es aber die gesetzliche Grundlagen.

Die Arbeiten für diese App seien bereits sehr weit fortgeschritten, wandte Gesundheitsminister Alain Berset ein. Dabei werde ein hoher Schutz der Daten, die Dezentralität und die Freiwilligkeit bereits berücksichtigt. Dadurch bestünden gemäss Epidemiengesetz die gesetzlichen Grundlagen bereits. Die Motion sei unnötig.

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