Der Ständerat billigt das Sozialversicherungs-Abkommen mit Bosnien ohne Gegenstimmen. Die Sozial-Systeme der Länder sollen damit besser koordiniert werden.
Ständerat Abkommen Bosnien
Blick in den Ständerat während der aktuellen Frühlingssession. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament sagt Ja zum Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina.
  • Als zweite Kammer hat der Ständerat das Abkommen mit 39 zu 0 Stimmen genehmigt.
  • In den sozialen Systemen beider Länder soll damit Diskriminierung verhindert werden.

Das Parlament sagt Ja zum neuen Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina. Das Abkommen regelt unter anderem die Auszahlung von Renten im Ausland. Der Ständerat stimmte am Montag als Zweitrat zu.

Er genehmigte das Abkommen mit 39 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung. Der Nationalrat hatte im Dezember mit 137 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung Ja gesagt. Das im Herbst 2018 unterzeichnete Abkommen ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Bosnisches Parlament muss Zustimmung geben

Damit es in Kraft treten kann, muss auch das bosnische Parlament zustimmen. Das Abkommen soll die zurzeit noch angewendeten Vereinbarungen mit dem ehemaligen Jugoslawien ablösen. Bosnien und Herzegowina ist einer der Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

Inhaltlich entspricht das Abkommen laut dem Bundesrat den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Es richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Ziel ist es, mögliche Nachteile oder Diskriminierungen der Angehörigen beider Staaten zu vermeiden.

Entsprechend soll das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten gewährleisten und die Auszahlung von Renten ins Ausland regeln. Es enthält laut dem Bundesrat zudem eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbräuchen.

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