Die Bundesanwaltschaft hat im Februar Rekurs gegen den Freispruch von Nasser Al-Khelaifi, Präsident von Paris Saint-Germain, eingelegt.
Paris Saint-Germain
Nasser Al-Khelaifi trabt beim Bundesstrafgericht an. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • PSG-Präsident Nasser Al-Khelaifi wurde Anfang Jahr im Fifa-Prozess freigesprochen.
  • Die Bundesanwaltschaft hat im Februar dagegen Rekurs eingelegt.
  • Das bestätigte sie nach einem Medienbericht aus Frankreich.
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Die Bundesanwaltschaft (BA) rekurriert gegen den Freispruch des PSG-Präsidenten und Medienmoguls Nasser Al-Khelaifi durch das Bundesstrafgericht im Fifa-Prozess vom Oktober. Auch mit dem Strafmass für den ehemaligen Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke ist die BA nicht einverstanden.

Nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils im Januar reichte die BA im Februar Rekurs ein. Am Dienstagabend bestätigte sie einen entsprechenden Bericht der französischen Sport-Tageszeitung «L'Equipe».

Sie fordert Korrekturen der erstinstanzlichen Urteile gegen die drei Angeklagten in dem Verfahren. Wie die Bundesanwaltschaft beifügte, ist die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts für alles weitere zuständig.

Präsident von Paris Saint-Germain wird ebenfalls freigesprochen

Al-Khelaifi, Valcke und ein mitbeschuldigter griechischer Geschäftsmann standen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Valcke wurde wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 200 Franken verurteilt.

Er hatte Fifa-Konten frisiert, um Zahlungen des Griechen von 1,25 Millionen Franken zu verschleiern. Vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung sprach ihn das Bundesstrafgericht frei.

Deshalb wurde auch Nasser Al-Khelaifi, Präsident des Fussballklubs Paris Saint-Germain, von der Anklage der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen. Auch der Grieche wurde freigesprochen. Die beiden müssen allerdings die Gerichtskosten tragen.

Lange Reihe von Skandalen

Die Bundesanwaltschaft hatte für Valcke eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten gefordert. Gegen den Präsidenten von Paris Saint-Germain lautete der Strafantrag auf 28 Monate teilbedingt. Und gegen den abwesenden Griechen auf 30 Monate teilbedingt.

Der sogenannte zweite Fifa-Prozess war Teil einer langen Reihe von Skandalen innerhalb des Weltverbands. Konkret ging es um die Vergabe von Fernsehrechten an mehreren Weltmeisterschaften und anderen Wettbewerben an Medienkonzerne. Diese wurden von Al-Khelaifi und dem abwesenden Geschäftsmann vertreten.

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